Sicherheitshinweise und Warnungen
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1.5
Allgemeine Sicherheitshinweise
und Warnungen
1.5.1
Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reini-
gungs- und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung
und Anweisung des Personals den sachgerechten und bestimmungs-
gemäßen Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicher-
zustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der natio-
nalen Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlo-
sen Betrieb und die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und
die Merkmale und Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Inner-
halb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverord-
nung (BetrSichV)).
1.5.2
Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über
bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen.
Stellen Sie sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Perso-
nal verstanden und beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehba-
rer Fehlgebrauch'
Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
Bedienungshinweise
Reinigungs- und Wartungshinweise
–
Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informatio-
nen des Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
–
Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbe-
wusste Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebs-
anweisungen.
–
Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten wer-
den, insbesondere die Reinigung nach jeder Bräunung.
–
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß
berät, insbesondere über die Bräunungszeiten, mögliche Risiken
und die Bedienung des Geräts.
–
Personen unter 18 dürfen das Gerät nicht benutzen. Weisen Sie Ihr
Personal an, im Zweifelsfall den Personalausweis des Kunden zu
kontrollieren. Bei Missachtung drohen dem Betreiber hohe Geld-
strafen.
1.5.3
Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf
Seite 33.