INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden
sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt
nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt
werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
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dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird.
4. Datenschutz-Hinweis:
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in
Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene
Mülltonne":
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten
regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf
hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner