Für Umbauten oder Änderungen an der
Hebebühne übernimmt der Hersteller
keinerlei Haftung, auch nicht für daraus
resultierende Personen- oder Sachschä-
den.
Die Hebebühne ist zum Anheben von Kraftfahrzeugen in ge-
schlossenen Werkstätten vorgesehen.
Bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind ausschließlich
Original-Ersatzteile zu verwenden. Fremdteile beeinträchti-
gen das sichere Betreiben der Hebebühne.
•
Der Betreiber hat sich an die vorgegebenen Sicherheits-
bestimmungen zu halten
•
Personen unter 18 Jahren ist der Betrieb der Hebebühne
zu untersagen.
•
Die angegebene Tragkraft darf nicht überschritten wer-
den.
•
Der Aufenthalt von Personen im Sicherheitsbereich der
Hebebühne ist verboten.
•
Unbefugte Personen dürfen nicht unter dem angehobe-
nen Fahrzeug arbeiten.
•
Die Beförderung von Personen oder das Klettern auf die
angehobene Last sind nicht gestattet.
•
Die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Anhebepunk-
te sind zu beachten.
7
©Krömer-Hebebühne 2015
•
Es ist darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zugang zur
Hebebühne haben.
•
Elektrische Teile der Anlage müssen vor Nässe und Feuch-
tigkeit geschützt werden.
•
Die Verwendung von Hochdruck- oder Dampfdruckgerä-
ten zur Reinigung kann Schäden an der Hebebühne verur-
sachen.
•
Umweltschutzbestimmungen sind einzuhalten (Hydrauli-
köl darf nicht ins Erdreich gelangen).
•
Der Hauptschalter am Bedienpult muss jederzeit gut er-
reichbar sein.
•
Bei niedrigen Werkstatträumen sollte eine Deckenlicht-
schranke das Fahrzeug vor Kollisionen mit der Raumdecke
sichern. Die Deckenlichtschranke ist nicht Inhalt dieser Lie-
ferung. Fahrzeuge dürfen nur langsam auf die Hebebühne
gefahren werden, wenn diese voll herabgelassen ist.