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Gewährleistung - Kromer KHG2014TP-3.2T-TO Handbuch

3.2t säulen-hebebühne - modell 2015
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Gewährleistung
Unsere Gewährleistung umfasst die fehlerfreie Lieferung auf
dem Stand der jeweiligen Technik. Für Mängel oder Schäden,
die aus einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung
resultieren oder durch die NichtbeACHTUNG von Bedie-
nungsanweisungen entstanden sind, ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen. Dazu gehören auch Schäden durch eine un-
sachgemäße Lagerung, falsche Anschlüsse oder falsche
Betriebs- und Reinigungsmittel.
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. An-
dernfalls entfallen die Mängelansprüche (ergänzend gilt § 377
HGB).
Von der Gewährleistung von vorn herein ausgeschlossen sind
alle Verschleissteile.
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©Krömer-Hebebühne 2015
Grundvoraussetzung dafür, dass die Gewährleistung seitens
des Herstellers eingehalten wird, ist der Nachweis, dass die
Hebebühne von einen Fachbetrieb komplettiert und dem In-
haber nachweislich übergeben wurde. Die Einhaltung der ge-
setzlichen Vorschriften gemäß der Arbeitsstättenverordnung
sowie der Unfallverhütungsvorschriften am Aufstellort fallen
in den Zuständigkeitsbereich des Betreibers.
Werden von uns nicht autorisierte Änderungen an der He-
bebühne durchgeführt, führt dies sofort zum vollständigen
Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung. Auch die Konfor-
mitätserklärung verliert sofort ihre Gültigkeit.

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