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Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreund-
liches Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede
technische Anlage regelmäßige Servicearbei-
ten, um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmäßig über die Was-
serqualität und die Druckverhältnisse des zu
behandelnden Wassers. Bei Änderungen der
Wasserqualität müssen ggf. Änderungen in
den Einstellungen vorgenommen werden. For-
dern Sie in diesem Fall eine Fachberatung an.
Während des Betriebs der Anlage müssen regel-
mäßige Sichtkontrollen durchgeführt werden, um
Undichtigkeiten und Schäden zu vermeiden.
9.1
Prüfung
Folgende Prüfungen müssen regelmäßig durch-
geführt bzw. veranlasst werden:
Prüfung
Anschlussleitungen und
Verbindungen auf Dichtig-
keit überprüfen
Prüfung auf elektrische Si-
cherheit
Die Prüfintervalle sind Mindestempfehlungen und
müssen bei empfindlichen Verbrauchersystemen
vom Betreiber entsprechend verkürzt werden.
Nach DGUV Vorschrift 3 oder 4 muss die mobile
Anlage regelmäßig auf elektrische Sicherheit ge-
prüft werden. Es liegt in der Verantwortung des Be-
treibers, dass die Anlage regelmäßig geprüft wird.
9.2
Kontrolle des Heizwassers
Die Leitfähigkeit, die Härte und der pH-Wert des
Heizwassers müssen 8 - 12 Wochen nach dem
Befüllen kontrolliert und ggf. korrigiert werden.
Der pH-Wert des Heizwassers sollte bei Heizungs-
systemen ohne Aluminiumlegierungen zwischen 8,2
und 10 und bei Heizungssystemen mit Aluminium-
legierungen zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
9.3
Heizwasserprotokoll
Aus Gewährleistungsgründen ist der Fachbetrieb
verpflichtet, nach dem Befüllen des Heizungssys-
tems das Heizwasserprotokoll auszufüllen (siehe
Kapitel „16 Heizwasserprotokoll", Seite 21).
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Normen und Rechtsvorschriften werden in der
jeweils neuesten Fassung angewendet.
VDI 2035 Blatt 1 und 2, Vermeidung von Schäden
in Warmwasser-Heizungsanlagen.
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verun-
reinigungen in Trinkwasser-Installationen und allge-
meine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen
zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen
durch Rückfließen
DIN EN 14336 Heizungsanlagen in Gebäuden
- Installation und Abnahme der Warmwasser-Hei-
zungsanlagen.
vor jedem Einsatz
alle 6 Monate
Normen und Rechtsvor-
schriften