7. ERSTINBETRIEBNAHME
Vor der Erstinbetriebnahme ist sicherzustellen, dass alle zutreffenden gesetzlichen
Vorschriften beachtet werden.
7.1 Voraussetzung zur Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme darf nur von einem hierzu berechtigten Fachunternehmen oder Werkskundendienst
durchgeführt werden. Prüfen Sie, dass der Gas - WLE auf die vorhandene Gasart sowie Netzspannung
eingerichtet ist und diese Angaben auf dem Gerätetypenschild mit den bauseitigen Voraussetzungen
übereinstimmen.
Die Erstinbetriebnahme ist abhängig vom Gasanschlussdruck in (mbar), folgende Werte gelten!
ERDGAS (G20, G25) 2.Gasfamilie
Inbetriebnahme zulässig
17 bis 25 mbar
Inbetriebnahme unzulässig
unter 17 mbar
über 25 mbar
Falls die Ursache des zu geringen oder zu hohen Anschlussdruckes nicht beseitigt werden kann, ist das
Gasversorgungsunternehmen zu benachrichtigen. Bei Gasen der 3. Gasfamilie ist der Ersteller der Anlage bzw.
der Gaslieferant zu benachrichtigen.
7.2 Kontrolle Gasanschlussdruck
Druckmessgerät am Messstutzen (siehe Seite 11 Abbildungen,) anschließen und Geräteanschlussarmatur öffnen.
Alle unter Druck stehenden Gasrohre im Gas - WLE auf Dichtheit prüfen, danach wie folgt in Betrieb nehmen und
Anschlussdruck kontrollieren.
7.3 Betriebsschalter auf Heizbetrieb schalten und Raumthermostat auf Maximalwert stellen
Nach der Wartezeit (Tw, 3s) geht der Abgasventilator in Betrieb.
Hat sich zwischen der Abgas- und Verbrennungsluftleitung ein Differenzdruck aufgebaut schaltet der
Differenzdruckwächter (S3) in die Betriebsstellung und somit den Feuerungsautomaten ein.
Nach Ablauf der Vorspülzeit (Tp, 20s) öffnet das Sicherheits- und Regelventil, das einströmende Gas wird von
einer Funkenstrecke gezündet, der Brenner geht in Betrieb.
Vor Ablauf der Sicherheitszeit (Ts, 5s) muss der Flammenfühler die Brennerflamme melden, der erforderliche
Ionisationsstrom beträgt mindestens 1µA. Siehe Funktionsablauf, Abbildung.
Sollte die Brennerflamme nicht gemeldet werden, wiederholt sich der Zündvorgang 5 mal, danach schaltet
der Feuerungsautomat auf Störung, dies wird durch eine Meldeleuchte am Gas - WLE (rot) angezeigt.
Abbildung 12
FLÜSSIGGAS (G31) 3. Gasfamilie
Inbetriebnahme zulässig
42,5 bis 57,5 mbar für DE, AT
25 bis 45 mbar
für SL, CZ
Inbetriebnahme unzulässig
unter 42,5 mbar
für DE, AT
unter 25 mbar
für SL, CZ,
über 57,5 mbar
für DE, AT
über 45 mbar
für SL, CZ
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