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Jungheinrich ETV Q20 Betriebsanleitung Seite 61

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Gefahrenbereich
WARNUNG!
Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder
Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel oder der Last
gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallende Last oder
eine absinkende / herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.
Bei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.
Verlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das
Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände
Während des Betriebs mit dem Flurförderzeug können herabfallende Gegenstände
den Bediener verletzen.
Der Bediener muss sich während des Betriebs mit dem Flurförderzeug im
geschützten Bereich des Fahrerschutzdachs aufhalten.
Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise
Die
in
dieser
Warnschilder (siehe "Kennzeichnungsstellen und Typenschilder" auf Seite 30) und
Warnhinweise unbedingt beachten.
VORSICHT!
Verletzungsgefahr durch reduzierte Kopffreiheit
Flurförderzeuge mit reduzierter Kopffreiheit sind mit einem Warnschild im Sichtfeld
des Bedieners ausgestattet.
Die max. Körpergröße auf diesem Warnschild ist unbedingt zu beachten.
Die Kopffreiheit reduziert sich zusätzlich beim Tragen eines Schutzhelmes.
VORSICHT!
Unfallgefahr durch verringerte Standsicherheit
Ausgefahrene Hubgerüstteile bei Fahrten ohne und mit Last verringern die
Standsicherheit des Flurförderzeugs.
Nur mit zurückgezogenem Masthalter, zurückgeneigtem Hubgerüst und
abgesenktem Lastaufnahmemittel fahren.
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Betriebsanleitung
beschriebenen
Sicherheitseinrichtungen,

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