2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige
Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverord-
nung oder nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
Inspektion und Wartung gemäß DIN EN 13564 durchfüh-
ren zu lassen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
Sachkundiger (kennt, ver-
steht Betriebsanleitung)
Fachkundiger (Fachhandwerker nach Ein-
bauanweisung und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft (nach nationalen
Vorschriften für elektr. Sicherheit)
1) Bedienung und Montage dürfen nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
010-842
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Rückstauverschluss
Sichtprüfung, Öffnen
und Schließen des
Notverschlusshebels
Einbau, Wartung, Tausch
Einbau- und Betriebsanleitung
Inspektion,
von Komponenten
Elektrische Arbeiten (siehe
ggf. beiliegende Dokumen-
tation des Schaltgerätes)
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