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DT 4.2, DT 4.4, DT 4.6, DT 4.8
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GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
Diese Betriebsanleitung dient als Grundlage, um die Pumpe sicherheitsgerecht einzusetzen und zu betreiben. Die
Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, und die für den Einsatzort gültigen Regeln und Vorschriften,
sind von allen Personen zu beachten, die an bzw. mit der Pumpe arbeiten.
Ferner sind die für den Einsatzort allgemeingültigen gesetzlichen und sonstigen Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung (z.B. persönliche Schutzausrüstung) und zum Umweltschutz zu befolgen.
HINWEIS
Einige Tätigkeiten an der Vakuumpumpe erfordern die Einhaltung spezieller Sicherheitsvorschriften. Diese
Sicherheitsvorschriften befinden sich in den jeweiligen Kapiteln dieser Betriebsanleitung.
HINWEIS
Die Betriebsanleitung muss immer am Einsatzort aufbewahrt werden und für alle Personen mit Aufgaben an
der Vakuumpumpe frei zugänglich sein.
Den Anweisungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Handlungsanweisungen aus den
Unterweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Pumpe ist nur für die im Kapitel 2.5 beschriebene bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen.
Die Verwendung der Pumpe außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist untersagt.
Alle Tätigkeiten an der Pumpe dürfen nur von qualifiziertem und geschultem Personal (siehe Kapitel 2.4) durchgeführt
werden.
Bei allen Tätigkeiten an der Pumpe sind die in Kapitel 2.9 angegebenen Sicherheitshinweisen zu beachten.
2.1
BEREITSTELLUNG
Die Pumpe ist eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Art 2a. Die Pumpe ist mit den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konform.
Die Pumpe darf erst verwendet werden, wenn der Betreiber festgestellt hat, dass die Verwendung der Pumpe nach
dem Stand der Technik installiert ist.
Dies ist erfüllt, wenn u.a. die in dieser Betriebsanleitung gelisteten Betriebsbedingungen gemäß Richtlinie 2006/42/EG
Anhang 1 Abs. 1.7.4.2.i vollständig umgesetzt wurden.
2.2
VERPFLICHTUNGEN DES BETREIBERS
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Pumpe arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut sind;
• für die Tätigkeiten an der Pumpe eingewiesen wurden;
• diese Betriebsanleitung vor der Durchführung jeglicher Tätigkeiten an der Pumpe gelesen und verstanden
haben;
• das gesetzliche Mindestalter vollendet haben;
• gesundheitlich tauglich sind;
• ausgeruht sind und nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehen;
• die übertragenen Arbeiten zuverlässig erfüllen.
Darüber hinaus muss der Betreiber das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
Das Personal des betreibenden Unternehmens ist dauerhaft zu sicheren Arbeitsweisen zu verpflichten und über die
Gefahren und Risiken der Pumpe zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für die Sicherheitshinweise.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen.
2.3
VERPFLICHTUNGEN DES PERSONALS
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Pumpe beauftragt sind, verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten und
• diese Betriebsanleitung zu lesen und zu beachten
HINWEIS
Nur Personen, die diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben, dürfen Tätigkeiten an und mit der
Pumpe durchführen!