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DT 4.2, DT 4.4, DT 4.6, DT 4.8
4.5
MOTOREN
Die Kenndaten des verwendeten Motors finden Sie auf dem Typenschild des Motors.
4.6
SICHERHEITS- UND SCHUTZEINRICHTUNGEN
GEFAHR
Lebensgefahr durch defekte, demontierte und manipulierte Schutzeinrichtungen
HINWEIS
Beschreibung der Sicherheitshinweise siehe Kapitel 2.9
Die Schutzeinrichtungen der Pumpe dürfen nicht demontiert, verändert oder außer Betrieb gesetzt werden. Bei
demontierten, veränderten oder außer Betrieb gesetzten Schutzeinrichtungen ist die Pumpe unverzüglich
stillzusetzen und zu sichern.
Mängel an Schutzeinrichtungen sind sofort zu beseitigen. Sämtliche Schutzeinrichtungen müssen unbeschädigt,
vollständig montiert und funktionsfähig sein. Warn- und Hinweisschilder müssen gut sichtbar sein.
Alle Schutzeinrichtungen sind nach jeder Instandhaltung der Pumpe auf ihre Funktionsfähigkeit, Beschädigungen und
Vollständigkeit zu prüfen.
Erfordert eine Instandhaltungstätigkeit die Demontage von Schutzeinrichtungen, dürfen diese nur für die Dauer der
Instandhaltungstätigkeit demontiert werden. Alle Schutzeinrichtungen sind unmittelbar nach Abschluss der
Instandhaltungstätigkeiten vollständig an der dafür vorgesehenen Stelle zu montieren und auf ihre Funktionsfähigkeit
zu prüfen.
Die vorgeschriebenen Prüfintervalle für Schutzeinrichtungen sind zu beachten und einzuhalten. Schutzeinrichtungen
dürfen nur von fachspezifisch ausgebildetem, eingewiesenem und autorisiertem Fachpersonal instandgehalten,
ausgetauscht und gewartet werden.
Unbefugte Eingriffe und Manipulationen an den sicherheitsbezogenen Teilen der Pumpe sind strengstens verboten
und sind unverzüglich der verantwortlichen Stelle zu melden.
Alle der Sicherheit und Unfallverhütung dienenden Einrichtungen, wie z.B. Warn- und Hinweisschilder, Abdeckungen,
Schutzverkleidungen, etc., müssen vorhanden sein. Die Entfernung oder Änderung dieser Einrichtungen ist verboten.
Beschädigte Einrichtungen sind unverzüglich zu reparieren.
Nachfolgend ist eine Übersicht der Pumpe mit den Bezeichnungen der Schutzeinrichtungen abgebildet.
DT 4.2, DT 4.4, DT 4.6, DT 4.8
Position
Komponente
1
Lüfterhaube des Motors
Tabelle 4.6: Sicherheits- und Schutzeinrichtungen 1
4.7
PRÜFUNG DER SICHERHEITS- UND SCHUTZEINRICHTUNGEN
HINWEIS
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind gemäß Kapitel 8.3 regelmäßig zu prüfen.
Der Zustand und die Funktion von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen müssen geprüft werden, wenn:
• Veränderungen und Reparaturen an der Pumpe durchgeführt wurden
• Schäden an der Pumpe aufgetreten sind
• Wartungs- und Instandhaltungsintervalle durchzuführen sind.
Ort
Stirnseite des Motors