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Becker DT 4.2 Originalbetriebsanleitung Seite 11

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BETRIEBSBEDINGUNGEN
Die CE-Konformität des Produkts erlangt erst rechtliche Gültigkeit, wenn alle produktsicherheitstechnischen
Anforderungen, der in diesem Kapitel formulierten „Betriebsbedingungen" im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG
Anhang I 1.7.4.2.i, vollständig durch den Betreiber realisiert worden sind. Nur in diesem Fall gilt die CE-Konformität
und die Pumpe darf betrieben werden.
Betriebsbedingung 1: Sicherheitsanweisung für Wartungsarbeiten
1.
Standalone Produkte - nicht in eine Steuerung implementiert
Stillsetzen der Pumpe im Wartungsfall
Im Wartungsfall müssen Tätigkeiten bei demontierten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. Diese
Arbeiten dürfen nur im stillgesetzten Zustand der Pumpe durchgeführt werden. Um den sicheren Stillstand der
Pumpe zu gewährleisten, muss die Pumpe von der elektrischen Versorgung getrennt werden und die fünf
Sicherheitsregeln gemäß DIN VDE 0105 müssen verpflichtend eingehalten werden.
2. Implementierte Produkte - Produkt wird über Steuerung des Betreibers gesteuert
Wird die Pumpe vom Betreiber in eine Steuerung implementiert, so gelten für die Betriebsart „Wartung" die
folgenden Bedingungen:
• Der Antrieb ist spannungsfrei zu schalten
• Oder, für den Fall einer in der Steuerung hinterlegten Stillsetzung, den Anforderungen der DIN EN
61800-1:2018-11 entsprechen.
Betriebsbedingung 2: Belüftung des Betriebsraums
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Betriebsraum der Pumpe ausreichend belüftet ist.
Betriebsbedingung 3: Elektrische Absicherung des Motors
Der Motor muss auf dem Stand der Technik abgesichert werden. Er muss mindestens über eine geeignete
Schutzeinrichtung gemäß DIN EN 60204-1 abgesichert werden.
Durch einen Ausfall der Motorlüftung, Verschmutzung oder andere Umwelteinflüsse kann die maximal zulässige
Betriebstemperatur überschritten werden.
Betriebsbedingung 4: Gewährleistung der Kühlung
Der Volumenstrom der Kühlung muss an der Ansaugseite, sowie an der Abluftseite ungehindert gewährleistet sein.

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