3.8
CE - Kennzeichen
Wir erklären Konformität auf Basis folgender Normen:
•
Sicherheit: IEC 610110-1:2001 2nd edition und IEC 610110-2-010:2003 2nd edition.
4
Transport des Gerätes
Das Gerät darf nur in der Orginalverpackung zum Versand gebracht werden.
Aus diesem Grunde empfehlen wir die Aufbewahrung der Transportverpackung und der Teile für die
Transportsicherung im Oberteil der Brennkammer ( s. dazu 2.3 u. 2.6)
Sollte Ihnen die Verpackung nicht mehr zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an Ihren
Servicepartner oder direkt an den Hersteller.
Schäden, welche durch unsachgemäße Verpackung auftreten, gehen zu Lasten des Einsenders.
4.1
Garantie und Haftung
Die Garantie und Haftung richtet sich nach den vertraglich festgelegten Bedingungen.
Bei Softwareänderungen ohne Kenntnis und Genehmigung der VITA Zahnfabrik H. Rauter
GmbH & Co KG erlischt der Garantie- und Gewährleistungsanspruch.
Die Garantiezeit des Gerätes beginnt mit der Inbetriebnahme und läuft über 2 Jahre.
Die Heizelemente unterliegen einem erhöhtem Verschleiss, hier beträgt die Gantiezeit 6 Monate.
4.2
Ersatzteile
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist
bei Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Mit dem CE - Kennzeichen wird die rechtsverbindliche Erklärung
abgegeben, daß das Gerät den grundlegenden Anforderungen,
Richtlinie 73 / 23 / EWG, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG, betreffend
Elektrischer Betriebsmittel.
VITA – ZYrcomat T
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