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ELAC 4PI PLUS V Bedienungsanleitung/Sicherheitshinweise Seite 18

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ELAC-Herstellergarantie in der EU
I.
Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für innerhalb der Europäischen Union von einem autorisierten Fachhändler erworbene Pro-
dukte von ELAC. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen außerhalb der Europäischen Union wenden Sie sich bitte an Ihren
lokalen Händler/Distributor des jeweiligen Landes, in welchem das Produkt
erworben wurde.
II.
Die folgenden Bestimmungen erweitern die Rechte des Erwerbers und beeinflussen in keiner Weise die nach der jeweiligen Rechtsord-
nung zusätzlich bestehenden Rechte wie beispielsweise die Gewährleistungsrechte.
III.
Aus den Garantiebestimmungen entstehen Ansprüche nur für diejenigen Erwerber, die das betreffende Produkt von einem autorisierten
Fachhändler erworben haben. ELAC betreibt ein selektives Vertriebssystem. Wird das Produkt von einem nicht autorisierten Händler erwor-
ben, entstehen keine Garantieansprüche. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben davon unberührt.
IV.
Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel.
V.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf normalen Verschleiß, grobe Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch oder
fehlerhafte Bedienung zurückzuführen sind oder auf natürliche oder übliche Abnutzungen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf optisch un-
einheitliche Furnierstrukturen oder Verfärbungen des Furniers, da es sich hierbei um natürliches Material handelt. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf Mängel, die in Verbindung mit anderen Produkten auftreten, die nicht von ELAC hergestellt wurden oder in sonstiger Weise durch
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Auf die sachgerechte Bedienung gemäß der den Produkten beiliegenden Bedienungs-
anleitung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßes Aufstellen oder unsach-
gemäße Lagerung entstehen. Unsachgemäßes beispielsweise das Aufstellen oder die Lagerung und feuchter Umgebung oder in einer
Umgebung, in welcher das Produkt extremen Temperaturen und/oder Temperaturschwankungen, Oxidation oder Korrosion ausgesetzt ist.
Mängel, die durch Verschütten von Flüssigkeiten oder Nahrungsmitteln oder sonstige chemische Substanzen an die Produkte gelangen und
auf sie einwirken, sind von der Garantie ebenfalls nicht umfasst.
VI.
Die Garantie erlischt, wenn ein Produkt nicht durch ELAC oder einen autorisierten Fachhändler geöffnet, verändert oder repariert wird.
Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht wird.
VII.
Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist von ELAC oder von einem autorisierten Fach-
händler des Landes, in welchem das Produkt erworben wurde, kostenlos behoben. Dies geschieht innerhalb einer wirtschaftlich angemesse-
nen Frist. Nach Ermessen von ELAC oder des autorisierten Fachhändler kann die Garantieleistung auch in einem Austausch des betroffenen
Produkts erfolgen. Soweit baugleiche Produkte nicht mehr verfügbar sind, kann ein Austausch in Form eines anderen Produkts erfolgen,
welches der gleichen Preis- und Qualitäts-Klasse entspricht, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Erwerbers für diesen zu-
mutbar ist.
Das Eigentum der ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Produkte geht auf ELAC über.
VIII.
Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber ELAC (ELAC Electroacustic GmbH, Fraunhoferstraße 16, 24118 Kiel) oder
einem autorisierten Fachhändler innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels bekanntgegeben werden. Im Garantiefall
muss ELAC oder dem autorisierten Fachhändler das bemängelte Produkt und eine Kopie des Original-Kaufbelegs übergeben oder zuge-
sandt werden. Aus diesen Belegen müssen sich folgende Informationen ergeben:
a) Name und Adresse des Fachhändlers, b) Datum und Ort des Kaufes, c) Artikelbezeichnung, Produkttyp und Serien-nummer. Bei einer Zu-
sendung des bemängelten Produkts liegt das Transportrisiko beim Anspruchsteller. ELAC übernimmt keine Versand-, Transport, Wege- und/
oder Arbeitskosten.
Zur Bearbeitung des Garantiefalles und Rücksendung etwaig reparierter oder ausgetauschter Produkte ist ebenfalls die Angabe des Na-
mens und der Adresse des Erwerbers erforderlich.
Informationen über die autorisierten Fachhändler erfahren Sie auch über die Homepage www.elac.de/dealers-distributors/.
Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallenden Produktes, kann ELAC dem Anspruchsteller eine angemesse-
ne Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
IX.
Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung des Produkts an den erstmaligen Endkunden. Maßgeblich für den Beginn der Garantiefrist ist
das Verkaufsdatum auf dem von dem autorisierten Fachhändler ausgestellten Kaufbelegs. Die Garantiefrist beträgt für Produkte der ELAC
Electroacustic GmbH:
5 Jahre für passive Lautsprecher bzw. 2 Jahre für aktive Lautsprecher, Subwoofer und sonstige Elektronikprodukte.
Eine Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung bzw. Hemmung der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in Gang.
X.
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet ELAC unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. ELAC haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorher-
sehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Der vorstehende Haftungsaus-
schluss gilt auch zugunsten von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ELAC. ELAC haftet nicht für Schäden, welche
aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch den Erwerber herbeigeführt wurden.
XI.
Die Herstellergarantie nach diesen Bedingungen ist die einzige Garantie, welche ELAC für ihre Produkte gewährt. Sie geht im Fall von
Widersprüchen allen sonstigen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen vor. - ELAC 030350
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