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Sony GiGA JUKE NAS-SC500PK Bedienungsanleitung Seite 205

Hdd netzwerk-audiosystem
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Inhaltsverzeichnis

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Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot
eines Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen
Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben
Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,
obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist,
mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit
ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein „Werk,
das die Bibliothek nutzt". Solch ein Werk, für sich allein
genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", mit
der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk
(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das
die Bibliothek nutzt", ist. Das ausführbare Programm fällt
daher unter diese Lizenz. Paragraf 6 gibt die Bedingungen
für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann
kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist.
Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung,
wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder
wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze,
von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie
kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen
lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung
der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht
darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus
Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin
unter die Bestimmungen von Paragraf 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der
Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk
unter den Bedingungen von Paragraf 6 weitergeben. Alle
ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
fallen ebenfalls unter Paragraf 6, gleichgültig, ob sie direkt
mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden
fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die
Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek kombinieren
oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der
Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen ihrer
eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen
Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers
und ein Rückbilden („reverse engineering") zum
Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar
angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die
Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt
sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn
das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt,
müssen Sie den Copyright-Vermerk für die Bibliothek mit
anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der
ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie
eines der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext der Bibliothek aus, und zwar
einschließlich jeglicher in dem Werk angewandter
Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß
den Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 erfolgen
muss); und wenn das Werk ein ausführbares,
mit der Bibliothek gelinktes Programm ist, dann
liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen
maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek
nutzt", in Form von Objektcode und/oder
Quelltext, so dass der Benutzer die Bibliothek
verändern und dann erneut linken kann, um ein
verändertes ausführbares Programm zu erzeugen,
das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht
sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek
verändert, nicht notwendigerweise in der Lage sein
wird, die Anwendung neu zu compilieren, um die
veränderten Definitionen zu benutzen.)
b) Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-
Mechanismus" zum Linken mit der Bibliothek.
Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens
während der Laufzeit eine im Computersystem
des Benutzers bereits vorhandene Kopie der
Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen
in das ausführbare Programm zu kopieren, und
der zweitens auch mit einer veränderten Version
der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche
installiert, richtig funktioniert, solange die
veränderte Version schnittstellenkompatibel mit
der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen
Angebot, demselben Benutzer die oben in
Paragraf 6, Absatz (a) genannten Materialien zu
Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht
übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,
dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von
einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben
angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
e) Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits eine
Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie
diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form
des „Werks, das die Bibliothek nutzt", alle Daten und
Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um
daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.
Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was
normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form)
mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des
Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm
läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare
Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im
Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer,
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht
zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch
bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen
in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben,
verwenden dürfen.
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DE

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