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Sony GiGA JUKE NAS-SC500PK Bedienungsanleitung Seite 203

Hdd netzwerk-audiosystem
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Inhaltsverzeichnis

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Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie –
kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek
verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können.
Wenn Sie einen anderen Code mit der Bibliothek linken,
müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objekt-
Dateien zukommen lassen, so dass sie selbst diesen Code
mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem
sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und
sie neu compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen
die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)
wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt,
die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder
zu verändern. Um jeden, der die Software weitergibt,
zu schützen, wollen wir darüber hinaus vollkommen
klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie
besteht. Auch sollten, falls die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger
wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den
Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die
Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung
dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den
Benutzern eines freien Programms Einschränkungen
auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber
eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt.
Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine
Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in
dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken
fällt unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-
Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die
GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken.
Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen
Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir
benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das
Linken (d. h. die Verknüpfung von Bibliotheken und
anderen Programmteilen zu einem lauffähigen Programm
– Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die nicht
frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei
es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der
beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk", also eine
abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche
GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze
Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die
LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das
Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleine" Allgemeine
Öffentliche Lizenz („Lesser" GPL), weil sie weniger („less")
dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als
die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL).
Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software
ein „Weniger" an Vorteil gegenüber konkurrierenden
nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund
dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken
benutzen. Die „kleine" Lizenz (LGPL) bietet aber unter
bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine
besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur
möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten
Bibliothek zu schaffen, so dass diese dann ein De-facto-
Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein
häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe
leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In
diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek
allein auf freie Software zu beschränken, und dann
benutzen wir eben die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung
einer speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen
viel mehr Leuten, eine umfangreiche Sammlung freier
Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis
zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien
Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das
ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante,
das Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger
schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines
Programms, das mit der Bibliothek gelinkt wurde, die
Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm
unter Benutzung einer abgeänderten Version der
Bibliothek zu betreiben.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben
und Abändern finden Sie im nachstehenden Kapitel.
Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen „Werk,
das auf der Bibliothek basiert", und „Werk, das die
Bibliothek benutzt". Ersteres enthält Code, der von der
Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit
der Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig
zu sein.
BEDINGUNGEN FÜR DIE
VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes
andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk
des Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu
Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den
Bestimmungen dieser Lesser General Public License
(im weiteren auch als „diese Lizenz" bezeichnet)
verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
hierin einfach als „Sie" angesprochen.
Eine „Bibliothek" bedeutet eine Zusammenstellung von
Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet
ist, dass sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen
(welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen)
zum Bilden von ausführbaren Programmen linken (d. h.
verbinden, kombinieren) lässt.
Der Begriff „Bibliothek" bezieht sich im Weiteren
immer nur auf solche Software-Bibliotheken und solche
Werke, die unter diesen Bedingungen der Lesser-GPL-
Lizenz verbreitet worden sind. Ein „auf der Bibliothek
basierendes Werk" bezeichnet die betreffende Bibliothek
selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches die
Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert
oder verändert und/oder direkt in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung
ohne Einschränkung als „Bearbeitung" eingestuft.)
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DE

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