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Sony GiGA JUKE NAS-SC500PK Bedienungsanleitung Seite 195

Hdd netzwerk-audiosystem
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Inhaltsverzeichnis

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Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen
lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und
Versandvorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder
eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem
Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraf 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden
genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von
Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen
verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz
oder teilweise von dem Programm oder Teilen
davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
c) Wenn das veränderte Programm normalerweise
bei der Ausführung interaktiv Kommandos
einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn
es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive
Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt
oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-
Vermerk enthält sowie einen Hinweis, dass es
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls,
dass Sie Garantie leisten) und dass die Benutzer
das Programm unter diesen Bedingungen weiter
verbreiten dürfen. Auch muss der Benutzer
darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn
das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von
dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise
als unabhängige und eigenständige Werke für sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und
ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn
Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden
einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf
dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert,
mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk gemäß Paragraf 2) als Objektcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen der
Paragrafen 1 und 2 kopieren und weitergeben –
vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 erfolgen
muss. Oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen
Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes
zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren
Kosten als denen, die durch den physikalischen
Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext
unter den Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 auf
einem für den Datenaustausch üblichen Medium
weitergegeben wird. Oder:
c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung
des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objektcode oder in ausführbarer
Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des
Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Für ein ausführbares Programm
bedeutet „der vollständige Quelltext": Der Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie
der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte.
Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte
Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms
oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der
Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs
auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch
wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
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