9.
Recycling und Entsorgung
9.1
Entsorgung von Kunstharz und Zubehör
Hautreizendes Produkt: Harz und Lösungsmittel können eine Hautreizung oder
eine allergische Hautreaktion hervorrufen. Tragen Sie bei der Handhabung von
WARNUNG
flüssigem Kunstharz, kunstharzbeschichteten Oberflächen oder Lösungsmitteln stets
Handschuhe. Waschen Sie Ihre Haut mit ausreichend Wasser und Seife.
9.1.1
Flüssiges Kunstharz
Entsorgen Sie reines Kunstharz (Kunstharz, das nicht gehärtet ist oder in einem Lösungsmittel
aufgelöst wurde) als Chemikalienabfall.
Umweltgefährdung: Beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt (SDB) und die Hinweise
zur Entsorgung von Harz und Lösungsmittel der örtlichen Behörden. Flüssiges
VORSICHT
Kunstharz (reine Flüssigkeit, im Lösungsmittel gelöst oder teilweise gehärtet) ist als
gefährlicher Abfall eingestuft und somit sorgfältig zu entsorgen.
Falls Sie keinen Chemikalienabfall haben:
1. Ziehen Sie ein neues und sauberes Paar Nitrilhandschuhe an.
2. Gießen Sie etwas Kunstharz in einen gekennzeichneten, harztauglichen Behälter.
3. Lassen Sie den Behälter im Freien im Sonnenlicht stehen, um das Kunstharz 1–10 Tage
lang auszuhärten. Setzen Sie das Kunstharz 405-nm-Licht und Wärme aus, um es am
wirksamsten auszuhärten. Das flüssige Kunstharz härtet aus, wenn es Licht und Wärme
ausgesetzt wird.
4. Entsorgen Sie das vollständig gehärtete Kunstharz und den Behälter im Hausmüll.
9.1.2
Gehärtetes Kunstharz oder gereinigte Drucke
Entsorgen Sie gereinigte Drucke und gehärtetes (also festes) Kunstharz im Hausmüll.
Gereinigte Drucke und gehärtetes Kunstharz können nicht recycelt werden.
9.1.3
Leere Harzkartuschen
In den USA gelten leere Harzkartuschen nach den Normen der EPA als „RCRA empty" und
können im normalen Hausmüll entsorgt werden. Abfallentsorgungsbestimmungen sind
jedoch oft ortsabhängig und ändern sich je nach Zuständigkeitsbereich. Fragen Sie bei
den zuständigen Behörden vor Ort nach, damit Sie die leeren Harzkartuschen in jedem Fall
ordnungsgemäß entsorgen.
OPTIONAL: Spülen Sie die Harzkartusche dreimal mit sauberem Lösungsmittel, um Spuren
von überschüssigem Harz aus dem Inneren der Harzkartusche zu entfernen. Entsorgen Sie
das kontaminierte Lösungsmittel zusammen mit anderen Chemikalien in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Auflagen.
9.1.4
Harztanks
Entsorgen Sie einen Harztank, falls dieser beschädigt ist, seine Lebensdauer überschritten
hat oder anderweitig unbrauchbar geworden ist.
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