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Stilllegung Des Flurförderzeugs - Jungheinrich ECE 220 Betriebsanleitung

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Stilllegung des Flurförderzeugs
Z
Wird das Flurförderzeug - z.B. aus betrieblichen Gründen - länger als einen Monat
stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden.
Die Maßnahmen vor, während und nach der Stilllegung wie nachfolgend beschrie-
ben durchführen.
WARNUNG!
Sicheres Anheben und Aufbocken des Flurförderzeugs
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorgese-
henen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken ist wie folgt vorzugehen:
Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte Bewegun-
gen sichern.
Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim Aufbocken
muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrutschen oder Abkip-
pen ausgeschlossen werden.
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorge-
sehenen Stellen angeschlagen werden, siehe "Kennzeichnungsstellen und Typen-
schilder" auf Seite 21.
Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrut-
schen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass die
Räder keinen Kontakt zum Boden haben. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und
Radlager nicht beschädigt werden.
Soll das Flurförderzeug für mehr als 6 Monate stillgelegt werden, weitergehende
Maßnahmen mit dem Kundendienst des Herstellers absprechen.
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