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Sicherheitstechnische Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - Agria 3400 Originalbetriebsanleitung

Einachsschlepper
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1. Sicherheitstechnische Hinweise

Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betref-
fen, mit diesem Zeichen versehen. Ge-
ben Sie alle Sicherheitsanweisungen
auch an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicherheits-
bestimmungen zum Zeitpunkt des Inver-
kehrbringens im Rahmen ihrer bestim-
mungsgemäßen Verwendung.
Der Einachsschlepper agria 3400 ist eine
handgeführte selbstfahrende einachsige
Arbeitsmaschine, die nach der Agria-Ver-
kaufsliste freigegebene Anbaugeräte an-
treibt und/oder ziehen kann (bestim-
mungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer.
Beim Einsatz des Einachsschleppers auf
öffentlichen Straßen müssen die Bestim-
mungen der nationalen Straßenverkehrs-
vorschriften eingehalten werden, z.B.
Rückstrahler, Beleuchtung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebs-, War-
tungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an dem
Einachsschlepper schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Einachsschlepper agria 3400; 3400 KL
Die Maschine ist für den gewerblichen und
privaten Einsatz bestimmt.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung von
unterwiesenen Bedienern betrieben wer-
den.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung bzw. alle nicht in dieser Anleitung be-
schriebenen Tätigkeiten an der Maschine
sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb
der gesetzlichen Haftungsgrenze des Her-
stellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung:
- werden Personen gefährdet,
- können die Maschine und andere Sach-
werte des Betreibers beschädigt werden,
- kann die Funktion der Maschine beein-
trächtigt werden.
Vernünftigerweise vorherseh-
bare Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind:
- entfernte oder manipulierte Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
- Hängerfahren mit Maschinentypen mit
Kommunal-Lenkbremsen (KL)
- Verwendung nicht freigegebener Anbau-
geräte
- nicht eingehaltene Wartungsintervalle
- unterlassene Messungen und Prüfungen
zur Früherkennung von Schäden
- unterlassener Verschleißteilwechsel
- fehlerhaft oder nicht korrekt ausgeführte
Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung
- mit defekten elektrischen oder mechani-
schen Geräten arbeiten
- Transport- und Rangierfahrten mit ein-
geschaltetem Anbaugerät.
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