erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten
Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen
Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Defekte oder
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU und
deren Änderungen recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus, egal, ob sie Schadstoffe wie: Cd = Kadmium, Hg =
Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer
Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG!
Umweltschäden durch falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig
und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
z. B. können gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben und sich in der Umwelt sowie in der Nahrungskette anreichern, um dann auf
indirektem Weg über die Nahrung in den Körper zu gelangen.
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