Bürsten mit Metall- oder Nylonborsten sowie keine scharfen oder
metallischen Reinigungsgegenstände wie Messer, harte Spachtel
und dergleichen. Diese können die Oberfläche beschädigen.
Reinigen Sie das Produkt mit einem weichen, trockenen,
fusselfreien Tuch, wie es z. B. zur Reinigung von Brillengläsern
verwendet wird.
Lagerung
Wird das Produkt über eine längere Zeit nicht verwendet,
entnehmen Sie die Batterien und bewahren Sie es, gereinigt und
vor Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen, kühlen Ort,
bestenfalls in der Originalverpackung, auf.
Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und
einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt
für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
den Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich. Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl
bei Kauf im Geschäft als auch bei einer Lieferung an die
Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich
dem Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für
die zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges
Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
- 98 -
- 100 -
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des
Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen recycelt werden.
- 99 -
Defekte oder
- 101 -