Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder
Nutzungseinheiten
Abgasanlagen
raumluftabsaugende Anlagen auch in anderen Räumen, Wohnungen
oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe der ordnungsgemäße
Betrieb aller Feuerstätten nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls besteht
Erstickungsgefahr.
Die Versorgung mit zusätzlicher Frischluft ist gewährleistet, wenn der
Aufstellraum über mindestens eine Tür oder über ein zu öffnendes
Fenster ins Freie verfügt, und einen Rauminhalt von mindestens 4,0 m³
pro kW Nennwärmleistung pro Stunde aufweist. Oder in Räumen, die mit
anderen
derartigen
Verbrennungsluftverbund
gehören nur Räume in derselben Wohnung oder Nutzeinheit (FeuVo).
Wenn noch weitere Kaminöfen in demselben Raum betrieben werden, ist
es notwendig für jeden weiteren Kaminofen zusätzliche Verbrennungsluft
zuzuführen.
In
kleineren
Energiesparmaßnahmen besonders abgedichteten Räumen, kann das
Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt sein. In diesem Fall ist für
eine zusätzliche Frischluftzufuhr z.B. durch den Einbau einer Luftklappe
in
der
Nähe
Verbrennungsluftleitung nach außen zu sorgen.
Ferner muss sichergestellt werden, dass diese Zuluft-Einrichtungen im
Betrieb geöffnet sind. Luftein- und Austrittsgitter müssen so im Raum
angeordnet sein, dass sie nicht verschließbar sind.
Ein Abzugsventilator für die Raumluft (Abzugshaube, Trockenapparat,
Wäschetrockner,
eingeschaltet ist, führt zu Änderungen im Abluftzug und folglich zu
schlechteren Verbrennungsbedingungen im Kaminofen. In diesem Fall
ist es unbedingt notwendig zusätzliche Verbrennungsluft zuzuführen.
Andernfalls besteht Erstickungsgefahr durch das Eindringen von
Rauchgas in den Wohnraum.
Raumluftabhängige Feuerstätten, die an Abgasanlagen anzuschließen
sind,
dürfen
vergleichbarer Größe, aus denen Luft abgesaugt wird, nur aufgestellt
werden, wenn:
-
ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der Iuftabsaugenden
Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
STAND 17.05.2018
vergleichbarer
nur
angeschlossen
Räumen
stehen.
Aufstellräumen
des
Kaminofens,
usw.),
der
in
Räumen,
Größe
werden,
mittelbar
Zum
oder
in
oder
durch
gleichzeitig
Wohnungen
oder
an
gemeinsamen
wenn
oder
unmittelbar
Verbrennungsluftverbund
z.B.
aufgrund
Verlegung
mit
dem
Kaminofen
Nutzungseinheiten
durch
im
von
einer
18