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Koppe DIN EN 13240 Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 6

Kaminofentyp
Inhaltsverzeichnis

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1.10 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch
bitte das Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Haftung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der baurechtlichen
Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch mangelhaften
Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße Bedienung oder
durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische Einwirkung bei
Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende Speisen und
Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche Brennstoffaufgabe)
verursacht werden. Gleiches gilt für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche
Bedienung entsteht.
ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und
deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen
ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs- und Bedienelemente etc.) im
Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen. Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
-
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Rüttelrosthebel im Heizbetrieb nur mit Handschuh bedienen!
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten
regelmäßig.
-
Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender
Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu
erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Die Mindestentfernung des Gerätes zu brennbaren Bauteilen muß nach hinten zur Aufstellwand 10 cm und nach
beiden Seiten des Gerätes mindestens 40 cm betragen.
2.
Vor dem Kaminofen darf sich im Strahlungsbereich innerhalb von 80 cm kein Material (Möbel, Textilien,
Dekorationen usw.) befinden.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so muss dieser auf
eine nicht brennbare Unterlage (z.B. Glaskeramik- oder Stahlplatte) gestellt werden, die den Ofen, von der
Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen in Kaminöfen nur raucharme
Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde (Restfeuchte max. 15%-20%), Holzbriketts nach DIN
51731 HP2 und Braunkohlebriketts
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
- lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
- Spanplatten o. Plattenwerkstoffe, Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
- mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Hausmüll
- Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
- feuchtem Holz (Restfeuchte > 20 %), Pellets, alle festen o. flüssigen holzfremden Stoffen
Bei der Verbrennung dieser Stoffe entstehen neben üblen Gerüchen auch gesundheitsschädliche, umweltbelastende
Emissionen. Reisig und kleinscheitiges Holz nur zum Anzünden verwenden. Für die optimale Verbrennung fester Brennstoffe
müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:
Techn. Änderungen vorbehalten
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