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Wartung; Amtliche Prüfungen; Inspektionsarbeiten - Dethleffs Premium Liner 2011 Betriebsanleitung Und Serviceheft

Inhaltsverzeichnis

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13
13.1
Prüffristen
13.2
Premium Liner - 12-10 - DE

Wartung

Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zu amtlichen Prüfungen sowie zu Inspek-
tions- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Die Wartungshinweise betreffen im Einzelnen:
die elektrisch-hydraulischen Hubstützen
die Warmwasser-Heizung Alde
die Standheizung
die Klimaanlage
den Staubsauger
den Wechsel von Glühlampen und Leuchtstoffröhren
Am Ende des Kapitels finden Sie wichtige Hinweise zur Ersatzteilbeschaffung.
Amtliche Prüfungen
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss
gemäß § 29 StVZO regelmäßig eine amtliche Hauptuntersuchung (HU) ("TÜV",
"DEKRA") durchgeführt werden (siehe unten stehende Tabelle).
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss
regelmäßig eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden (Prüffristen siehe
unten stehende Tabelle). Auf jeden Fall die Prüfplakette am vorderen Nummern-
schild beachten.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies gilt
auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage müssen
sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die autorisierte Fach-
werkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen Zustand in einer
Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck des Fahrzeugs in der
Nähe des Kennzeichens angebracht.
Abgasuntersuchung (AU)
Hauptuntersuchung (HU)
TÜV/DEKRA

Inspektionsarbeiten

Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen unter-
sucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Für diese Arbeiten sind spezielle Fachkenntnisse notwendig, die im Rahmen dieser
Bedienungsanleitung nicht vermittelt werden können. Diese Fachkenntnisse
stehen bei allen autorisierten Handelspartnern und Servicestellen zur Verfügung.
Erfahrungen und regelmäßige technische Anweisungen durch das Werk sowie Ein-
richtungen und Werkzeuge bieten die Gewähr für eine fachgerechte Inspektion
des Fahrzeugs, die den neuesten Erkenntnissen entspricht.
Die ausführende Servicestelle bestätigt die durchgeführten Arbeiten.
Die Inspektionsarbeiten für das Fahrgestell im Kundendienstheft des Fahrgestell-
Herstellers bestätigen lassen.
Motor
technisch zul.
Gesamtmasse
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
149
13Wartung
Prüfung
jährlich
alle 2 Jahre; ab dem
7. Zulassungsjahr jähr-
lich

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