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Hilfreiche Tipps
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Die Informationen über die Verkehrsbestimmungen sind besonders wichtig, da im
Schadensfall das jeweilige Landesrecht gilt. Zur eigenen Sicherheit bei Reisen ins
Ausland immer folgende Punkte beachten:
Die grüne Versicherungskarte mitführen.
Einen Vordruck "Unfallbericht" von der Versicherung mitführen.
Unfälle in jedem Fall von der Polizei aufnehmen lassen.
Keine Dokumente unterschreiben, die nicht vollständig gelesen und ver-
standen worden sind.
17.1.3

Parken

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Fahrzeuge über 2,8 t techn. zuläs-
siger Gesamtmasse vorne und hinten auf der Fahrbahnseite mit einer eigenen
Lichtquelle kenntlich zu machen. Ersatzweise darf eine reflektierende Park-
Warntafel (Größe 423 x 423 mm) verwendet werden. Die Park-Warntafel darf
nur während des Haltens angebracht sein. Die obere Kante der Park-Warntafel
darf sich max. 1200 mm über der Fahrbahn befinden. Rückstrahler und Kennzei-
chen dürfen durch die Park-Warntafel nicht verdeckt werden.
Parken und Abstellen von Fahrzeugen im öffentli-
chen Verkehrsraum
grundsätzlich
auf Gehwegen mit Parkflächenmarkierungen
Parken für Kraftfahrzeuge aller
Art
Parken auf Gehwegen
Zusatzzeichen:
nur Personenkraftwagen
Zusatzzeichen:
nur Motorcaravans
Zusatzzeichen:
nur Kraftfahrzeuge mit mehr als
3,5 t techn. zul. Gesamtmasse
Zusatzzeichen:
nur für Lastkraftwagen mit An-
hänger
Zusatzzeichen:
nur Pkw mit Anhänger
Zusatzzeichen:
nur für Kraftomnibusse
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Fahrzeuge mit einer techn.
zul. Gesamtmasse über
3,5 t
erlaubt, soweit nicht durch
Verkehrszeichen einge-
schränkt
Parken nicht erlaubt
Parken erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken erlaubt
Parken erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
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