13.1
Prüffristen
13.2
Globetrotter - 09-09 - DET-0029-09DE
Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zu amtlichen Prüfungen sowie zu
Inspektions- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Die Wartungshinweise betreffen im Einzelnen:
die elektrisch-hydraulischen Hubstützen
die Warmwasser-Heizung Alde
die Standheizung
die Klimaanlage
den Staubsauger
den Wechsel von Glühlampen und Leuchtstoffröhren
Am Ende des Kapitels finden Sie wichtige Hinweise zur Ersatzteilbeschaffung.
Amtliche Prüfungen
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss gemäß § 29 StVZO regelmäßig eine amtliche Hauptuntersuchung (HU)
("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden (siehe unten stehende Tabelle).
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss regelmäßig eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden (Prüf-
fristen siehe unten stehende Tabelle). Auf jeden Fall die Prüfplakette am vor-
deren Nummernschild beachten.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies
gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage
müssen sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die auto-
risierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen
Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck
des Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.
Abgasuntersuchung (AU)
Hauptuntersuchung (HU)
TÜV/DEKRA
Inspektionsarbeiten
Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
untersucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Für diese Arbeiten sind spezielle Fachkenntnisse notwendig, die im Rahmen
dieser Bedienungsanleitung nicht vermittelt werden können. Diese Fach-
kenntnisse stehen bei allen autorisierten Handelspartnern und Servicestellen
zur Verfügung. Erfahrungen und regelmäßige technische Anweisungen durch
das Werk sowie Einrichtungen und Werkzeuge bieten die Gewähr für eine
fachgerechte Inspektion des Fahrzeugs, die den neuesten Erkenntnissen ent-
spricht.
Die ausführende Servicestelle bestätigt die durchgeführten Arbeiten.
Die Inspektionsarbeiten für das Fahrgestell im Kundendienstheft des Fahrge-
stell-Herstellers bestätigen lassen.
Motor
technisch zul.
Gesamtmasse
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
13
Wartung
13Wartung
Prüfung
jährlich
alle 2 Jahre; ab dem
7. Zulassungsjahr
jährlich
169