Befahren von Steigungen und Gefällen
WARNUNG!
Das Befahren von Steigungen und Gefällen ist verboten.
Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und eine
Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die
im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher
steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Bediener muss
sicherstellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe oder
Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
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