11. ENTSORGUNG
11.1 Entsorgung der Bewässerungssteuerung:
(gemäß Richtlinie 2012/19/EU / S.I. 2013 No. 3113)
Das Produkt darf nicht über den normalen Haushaltsmüll entsorgt werden.
Es muss gemäß den geltenden lokalen Umweltschutzvorschriften entsorgt
werden.
WICHTIG!
Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre örtliche Recycling
Sammelstelle.
11.2 Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten
für private Haushalte:
(Gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unent
geltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit einer Ver
kaufsfläche für Elektro und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs fläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro und Elektronik
geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu
nehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch
Auslieferung die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung des Alt
gerätes für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an
den Kauf eines Elektro oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro
oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Rückgabe bzw. Abholung des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer
nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts
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ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmit
teln, wenn die Lager und Versandflächen für Elektro und Elektronikgeräte
min destens 400 m² betragen oder die gesamten Lager und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf Elektro
und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro und Elektronikgeräte muss der Vertrei
ber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweili
gen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne
ein neues Gerät zu kaufen.
12. ZUORDNUNG VON MARKENZEICHEN
Apple und das AppleLogo sind Marken der Apple Inc., die in den USA und
weiteren Ländern eingetragen sind. App Store ist eine Dienstleistungsmarke
der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen ist.
Google und das Google Play Logo sind Marken von Google LLC.
Amazon, Alexa und alle zugehörigen Logos sind Marken von Amazon.com,
Inc. oder seinen Tochtergesellschaften.
Andere Marken und Handelsnamen sind die ihrer jeweiligen Eigentümer.
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