Betreiberpflichten
Als Betreiber der Lasereinrichtung müssen Sie die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit
gemäß der OStrV (in Deutschland) einhalten. Dabei gilt insbesondere Folgendes:
Erstellen Sie vor der Inbetriebnahme eine Beurteilung zur Gefährdung durch direkte und
n
indirekte Auswirkungen von Laserstrahlen gemäß den am Einsatzort gültigen Vorschriften.
Treffen Sie auf Basis der durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelten Expositionsgren‐
n
zwerte angemessene technische Schutzmaßnahmen (z. B. Verwendung von Abschir‐
mungen, Einsatz von Schutzwänden, Abschrankungen).
Beschränken Sie den Erfassungsbereich der Laserstrahlen auf einen begrenzten Raum, um
n
die Gefährdung von Personen so weit wie möglich zu verringern.
Schränken Sie den Zugang zur Lasereinrichtung im Betrieb für unbefugtes Personal durch
n
technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ein.
Unterweisen Sie das Personal auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und machen Sie
n
es mit den notwendigen Schutzmaßnahmen vertraut.
Sicherheitshinweise
WUFSL FX Box
13
LED-Effekt