Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts