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Dieses Rettungssystem darf nicht als Sprung-
Gleitschirmrettungssysteme unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland
nicht der Zulassungspflicht des Luftfahrtbundesamtes (LBA).
Die Gleitschirmrettungssysteme der Baureihe PROTECT entsprechen den
DHV-Lüfttüchtigkeitsanforderungen. Für etwaige Personen- oder Material-
schäden, die im Zusammenhang mit diesen Rettungssystemen stehen, kann
Diese Rettungsfallschirme entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung
den Zulassungsbestimmungen des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV).
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!!! Warnung !!!
fallschirm eingesetzt werden.
der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
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