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Colasit CHVS 63 Betriebsanleitung Seite 13

Radialventilator mit direktantrieb
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• Bereitstellen von Sicherheitsdatenblättern, wenn das Fördermedium gefähr-
liche Stoffe enthält.
• Mit einer Gefährdungsbeurteilung alle zusätzlichen Gefahren ermitteln, die
durch spezielle Arbeitsbedingungen am Ventilator-Einbauort entstehen.
• Aus der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmassnahmen
und Betriebsanweisungen für das Fachpersonal, unter anderem zur si-
cheren Wartung, ableiten, festlegen und umsetzen.
• Diese Betriebsanweisungen während der Einsatzzeit des Ventilators an
den aktuellen Stand der geltenden Normen und Vorschriften anpassen.
• Sicherstellen, dass der Ventilator, unter Einhaltung der Wartungsintervalle
laut Betriebsanleitung, stets in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
• Veranlassen und kontrollieren, dass die Funktion und Vollständigkeit aller
Schutzeinrichtungen am Ventilator regelmässig überprüft wird.
• Sicherstellen, dass alle Vorschriften des Herstellers beim Nachrüsten von
Schutzeinrichtungen eingehalten werden.
• Festlegen, mit welcher Dringlichkeit der Ventilator bei Anlagenstörungen
oder in einem Notfall abgeschaltet werden muss.
• Die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Wartung und Reparaturen
am Ventilator eindeutig regeln und festlegen.
• Sicherstellen, dass das zuständige Fachpersonal
• diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat,
• eine ausreichende, berufliche Qualifikation besitzt,
• regelmässig über auftretenden Gefahren und Massnahmen bei Störun-
gen oder in einem Notfall geschult wird.
• Diese Betriebsanleitung und mitgeltende Dokumente in einem vollständi-
gen, gut lesbaren Zustand an einem gekennzeichneten Ort in der Nähe des
Ventilators aufbewahren.
• Die in elektronischer Form übermittelte Betriebsanleitung aufbewahren und
zu sichern.
• Dem Fachpersonal, aufgrund der vorliegenden Betriebs- und Umgebungs-
bedingungen, die benötigte Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
dieser Schutzausrüstung vorschreiben.
2.3.2
Transportpersonal
Das Transportpersonal ist für den Transport des Ventilators zum Einbauort und
am Ende dessen Lebensdauer, für den Abtransport zur Entsorgung zuständig.
Das Transportpersonal:
• Besitzt alle notwendigen, beruflichen Kenntnisse, Qualifikationen und Zulas-
sungen zum Betrieb der benötigten Hebe- und Transportgeräte.
• Ist ausgebildet in der fachgerechten Verwendung von Anschlag- und Last-
aufnahmemitteln.
• Hat Kenntnis über Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
sowie anerkannte Regeln der Technik, welche für den Transport gelten.
• Ist vom Betreiber für den Transport autorisiert.
CHVS 63-250 | Version 1.0-de
Ergänzende Sicherheitshinweise | 2
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