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Colasit CHVS 63 Betriebsanleitung Seite 12

Radialventilator mit direktantrieb
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2 | Ergänzende Sicherheitshinweise
Die Motorlager von Qualitätsmotoren sind bei bestimmungsgemässer Verwen-
dung auf eine Lebensdauer von 40'000 h ausgelegt.
Die Umfeld-, Einsatz- und Betriebsbedingungen bestimmen die anwendungs-
spezifische Lebensdauer der Nabendichtung (Verschleissteil).
2.2.4
Restrisiken
Der Ventilator ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln konstruiert und hergestellt. Dennoch verbleiben Restrisiken,
welche durch Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung bezeichnet sind
und ein umsichtiges Handeln erfordern.
Giftige, aggressive Fördermedien
Im Ventilator können sich Rückstände und Ablagerungen des Fördermediums
befinden oder aus dem Rohrsystem nachströmen.
• Das für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zuständige Fachperso-
nal muss
• im Umgang mit gefährlichen Fördermedien geschult sein,
• eine angepasste, persönliche Schutzausrüstung tragen,
• geeignete Schutz- und Absperrmassnahmen in Abstimmung mit dem
Betreiber treffen.
Beim Betrieb des Ventilators im Überdruck, kann im Bereich der Laufradnabe
Fördermedium austreten und Gesundheitsschäden verursachen.
• Bei gefährlichen Fördermedien ist der Ventilator im Unterdruck zu betreiben
oder mit einer optionalen Nabendichtung auszustatten
_
Kap. 4.3.13 [} 28].
2.3
Zielgruppen mit Personalanforderungen
Diese Betriebsanleitung richtet sich an:
• Den Betreiber der Anlage, in welcher der Ventilator eingesetzt wird.
• Das Fachpersonal, welches Arbeiten am Ventilator während dessen ver-
schiedenen Lebensphasen, von der Installation bis zur Entsorgung, durch-
führt.
Die Pflichten und Personalanforderungen für diese Zielgruppen sind nachfol-
gend beschrieben.
2.3.1
Betreiber
Als Betreiber gilt diejenige juristische oder natürliche Person, welche den Venti-
lator zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem
Dritten zur Nutzung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Verant-
wortung trägt.
Der Betreiber hat folgende Pflichten:
• Einhalten der Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Benutzung von Arbeitsmitteln und Tätigkeiten am Ventilator.
• Information über die geltenden nationalen und örtlichen Arbeitsschutzvor-
schriften.
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CHVS 63-250 | Version 1.0-de

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