Position der Sicherungsmarke über Kalibrierschalter (Abgleichstecker)
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.
-
Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca.
1/3 der Nennlast) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
-
FIS-BA-d-0512
15