Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Treten beim oder nach dem Umgang mit FKW gesundheitliche Störungen auf, so ist sofort ein Arzt
zu Rate zu ziehen� Dem Arzt ist mitzuteilen, dass mit FKW gearbeitet wurde�
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Bei akuter Einwirkung ist der Verunglückte schnellstens an die frische Luft zu bringen.
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Der Verunglückte ist niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
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Wenn der Verunglückte nicht atmet, ist sofort die Atemspende einzuleiten.
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Bewusstlosen oder stark Benommenen darf keine Flüssigkeit eingefl ößt werden.
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Spritzer von FKW in den Augen können von einem Helfer ausgeblasen oder ausgefächelt werden.
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Anschließend mit Wasser nachspülen.
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Hinweise für den Arzt:
Zur Schockbekämpfung keine Präparate der Adrenalin-Ephedrin-Gruppe (auch kein Nor-Adrenalin)
geben� Weitere Auskünfte bei den Vergiftungsunfall-Zentren einholen�
Installation von Kältemittelanlagen
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Bei der Installation von kältetechnischen Anlagen sind die einschlägigen europäischen und
nationalen Richtlinien einzuhalten und folgende Maßnahmen unbedingt zu beachten:
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Abdrücken der Anlage mit Stickstoff.
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Undichtigkeiten an Kälteanlagen sofort beseitigen.
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Kältemittel bei Füll- und Reparaturarbeiten nicht in die Atmosphäre entweichen lassen
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Absaugen oder gute Lüftung in geschlossenen Räumen sicherstellen.
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Bei plötzlich auftretenden hohen Kältemittelkonzentrationen ist der Raum sofort zu verlassen.
Erst nach ausreichender Lüftung darf der Raum wieder betreten werden�
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Sind unvermeidbare Arbeiten bei hoher Kältemittelkonzentration erforderlich, sind Atemschutzgeräte
zu tragen. Keine einfachen Filtermasken, Atemschutzmerkblatt beachten!
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Vor Löt- und Schweißarbeiten an Kältemittelanlagen ist das Kältemittel abzusaugen.
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Löt- und Schweißarbeiten an kältemittellosen Kältemittelanlagen nur in gut belüfteten Räumen
durchführen�
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Bei stechendem Geruch liegt eine Zersetzung des Kältemittels durch Überhitzung vor. Der Raum ist
sofort zu verlassen�
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Der Raum darf erst nach guter Lüftung oder nur mit Filtermaske für saure Gase betreten werden.
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FKW-haltige Kältemittel tragen zur globalen Erwärmung bei und damit zu Klimaveränderungen.
Sie sind deshalb ordnungsgemäß, d�h� nur durch Betriebe, welche die Fachbetriebseignung nach
§19l WHG besitzen und als anerkannte Entsorgungsbetriebe für Kältemittel zugelassen sind, zu
entsorgen�
Personalqualifi kation und Schulung
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Das Personal für die Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende
Qualifi kation für diese Arbeiten aufweisen.
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Die in diesem Handbuch aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung so wie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten�
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
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Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für das Personal als
auch für die Umwelt und die Anlage zur Folge haben� Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
führt zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche�
© STULZ GmbH, Hamburg
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