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SOLARFOCUS maximus L 300 Betriebsanleitung Seite 5

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Ausreichende Entlüftung
Eine der wichtigsten Grundforderungen für einen rei-
bungslosen Betrieb ist das Beseitigen von Luft und
Gasen in der Heizungsanlage. Offene Aus-
dehnungsgefäße oder nicht diffusionsdichte Fuß-
bodenheizungen können durch hohen Lufteintrag
und infolge einer mangelhaften Entlüftung eine über-
durchschnittliche Kesselkorrosion zur Folge haben.
SOLARFOCUS empfiehlt den Einbau eines Mikro-
blasenabscheiders z.B. SpiroVent an der heißesten
Stelle im System.
Rücklauftemperatur in den Kessel
– Durch eine ausreichend hohe Rücklauftem-
peratur in den Kessel muss eine Taupunktun-
terschreitung (in der Folge Korrosion im Kessel)
verhindert werden.
– Die Verwendung eines Rücklaufanhebungs-
moduls ist Voraussetzung für Garantieansprüche.
Zuluft zum Heizkessel
– Die Zufuhr der Zuluft zum Kessel kann Raumluft
abhängig und unabhängig erfolgen.
– Bei Raumluft unabhängiger Betriebsweise (RLU)
kann optional eine kesselgesteuerte Raum-
luftklappe in die Leitung integriert werden.
– Die Zuluft in den Kessel darf keine aggressiven
Stoffe enthalten. Diese Stoffe können Korrosion
in Kessel und Kamin verursachen.
– Aggressive Stoffe sind, z.B. Chlor- oder Fluor-
verbindungen (verwendet in Reinigungsmitteln,
Lösungsmitteln, Klebstoffen,...).
3.2 Bedingungen für Leistungsanspruch
Für Gewährleistungs- und Garantieansprüche beach-
ten Sie die folgenden Punkte:
– Die Gewährleistung beginnt zum Zeitpunkt der
Übergabe der Anlage (Lieferschein, Inbe-
triebnahme-Protokoll).
– Die Berechnung der Garantiezeit erfolgt ab dem
Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme (gemäß
Betriebsstundenzähler der Regelung).
– Die Gewährleistungszeiträume richten sich nach
dem jeweils gültigen Gesetz.
– Der eingetretene Schaden muss zeitgerecht und
genau gemeldet werden, damit die Ursache abge-
klärt werden kann.
– Weist die Anlage trotz fachgerechten Einbaus
(unter Einhaltung der technischen Unterlagen)
Mängel auf, so leisten wir Gewähr, wenn die
Anlage durch den Werkskundendienst abge-
nommen wurde (Inbetriebnahme-Protokoll).
Betriebsanleitung maximus L
– Die Garantie gilt für technische, konstruktions-
bezogene Mängel und Mängel bei der Fertigung
der Anlage, die den ordentlichen und
reibungslosen Gebrauch behindern.
– Wir haften nicht für Teile, die nicht von
SOLARFOCUS erzeugt wurden. Wir sind aber
bereit, unsere gegenüber dem Erzeuger (diesen
Mangel betreffenden) bestehenden Ansprüche
an den Käufer abzutreten.
– Bei der Erfüllung der Garantieleistungen /
Gewährleistung kommen wir nur für die Mon-
tagezeit und das verwendete Material auf, nicht
jedoch für allfällige notwendige Fahrten und Auf-
enthaltskosten der Monteure oder eventuelle
Rückfrachten.
– Für etwaige Folgekosten von Schäden über-
nimmt die SOLARFOCUS GmbH keine Haftung.
– Die Reparatur bzw. der Garantieersatz erfolgen
nach unserer Wahl entweder vor Ort oder im
Werk der Firma SOLARFOCUS.
– Ob es sich um eine Nachbesserung oder um
einen kostenlosen Ersatz handelt entscheidet die
Firma SOLARFOCUS.
3.3 Entfall von Ansprüchen
Die Ansprüche aus Gewährleistungs- und Garan-
tieleistungen entfallen, wenn einer der folgenden
Punkte zutrifft:
– Nichteinhaltung der fachlichen Vorgaben
– Schäden durch den Transport
– Mutwillige Beschädigung
– Schäden durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer
usw.)
– Nichtbeachtung der Hinweise in der Planungs-,
Montage- und Betriebsanleitung
– Energie- oder Wassermangel, Fehler in der
Hydraulik
– Unsachgemäße Bedienung, vernachlässigte War-
tung und Reinigung
– Durchführung der Inbetriebnahme und Wartung
von nicht zertifizierten Firmen
– Nicht dokumentierte Inbetriebnahme (fehlendes
Inbetriebnahme-Protokoll) und/oder Wartung
(Wartungs-Protokoll)
– Lackierte Waren lassen sich kaum in Feh-
lerlosigkeit herstellen, deshalb berechtigen kleine
Schäden, welche den ordentlichen Gebrauch
nicht beeinflussen, zu keinen Rekla-
mationsansprüchen.
3  Gewährleistung, Garantie
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