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SOLARFOCUS maximus L 300 Betriebsanleitung Seite 10

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3  Gewährleistung, Garantie
Abb. 2-3
1 Tauchhülse für Temperaturfühler (IG)
2 Anschluss für Wassereinleitung (AG)
i
Wird diese Vorrichtung nicht verwendet, müs-
sen die beiden Anschlüsse dicht verschlossen
sein. Andernfalls wird Falschluft in den Bren-
ner angesaugt, dies führt zu einer Leis-
tungsminderung des Brenners.
– Die Löscheinrichtung ist entweder direkt an eine
unter Druck stehende Wasserversorgung oder an
einen Wasservorratsbehälter anzuschließen (Hin-
weis: Hauswasserwerke können bei Stromausfall
ebenfalls beeinträchtigt sein).
– Die Wasservorratsmenge muss dem dreifachen
Volumen der Beschickungseinrichtung
entsprechen, jedoch mindestens 20 Liter
betragen.
– Der Behälter ist mit einer Füllstandsüberwachung
samt Aufschaltung an die Warneinrichtung (TÜB
>
9) auszustatten.
– Die Einbringöffnung in die Beschickungsein-
richtung ist so anzuordnen, dass eine
Verstopfung durch den Förderbetrieb nicht
möglich ist, und dies jederzeit auf einfache Weise
überprüft werden kann.
– Die Leitungsführung der Löscheinrichtung ist in
nichtbrennbarer Ausführung herzustellen.
– Art.Nr. 63260 und 6553
– Vorgabe betreffend Erfordernis ja/nein siehe
TRVB 118 H
Händisch auszulösende Löscheinrichtung
(HLE)
– Diese Löscheinrichtung dient zur Bekämpfung
eines Bandherdes im Brennstofflagerraum, bzw.
Brennstofflager im Bereich der Aus-
tragung/Förderleitung. Die Auslösung muss
manuell erfolgen.
10
– Diese Einrichtung besteht aus einer Leer-
verrohrung mit einer Mindestnennweite DN 20
und ist im Brennstofflager nach Vorgabe des Her-
stellers der Feuerungsanlage unmittelbar über
der Förderleitung vor dem Wand- oder Decken-
durchtritt so einzubauen, daß ein größtmöglicher
Löscherfolg erzielt werden kann. Die Leer-
verrohrung muss direkt an eine unter Druck ste-
hende Wasserversorgung angeschlossen
werden und ist mit einer im Heizraum ange-
ordneten Absperrarmatur zu versehen. Kenn-
zeichnen Sie diese Armatur mit einem
Hinweisschild "Löscheinrichtung - Brenn-
stofflagerraum".
– Die Ausführung der Löscheinrichtung muss so
erfolgen, dass eine Beschädigung bei der Brenn-
stoffeinbringung oder durch die Aus-
trageeinrichtung nicht möglich ist. Weiters ist
darauf zu achten, dass die Brennstoffzufuhr zur
Förderleitung nicht beeinträchtigt wird.
– Vorgabe betreffend Erfordernis ja/nein siehe
TRVB 118 H.
Zellradschleuse
Die Zellradschleuse erfüllt für die zugelassenen
Brennstoffe alle normativen Vorgaben betreffend
Brandschutz, Rückbrandsicherheit, Rückströmung
von Gasen.
Abb. 2-4: Zellradschleuse
– Sie erfüllt die Vorgaben hinsichtlich Rückbrand-
Schutzeinrichtung (RSE) gemäß TRVB 118 H.
– Durch die Zellradschleuse wird ein Rückströmen
von zündfähigen Verbrennungsprodukten in die
Brennstoffzuführung (gemäß EN 303-5) ver-
hindert.
– Eine Brandausbreitung in die Brenn-
stoffzuführung (gemäß EN 303-5) wird abge-
wehrt.
Betriebsanleitung maximus L

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