3.6 Außenbreite des Traktors
Die maximal zulässige Aussenbreite des Traktors darf 300 cm nicht
überschreiten. Wird dieses Maß überschritten, kann der Traktor zum Gerät nur
noch eingeschränkt eingelenkt werden.
Achtung! Den Traktor nur so weit einlenken, dass die Reifen oder Teile des
Traktors niemals mit den Pflugkörpern in Berührung kommen.
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