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IKAR IKLW 300 Prüfbuch Und Gebrauchsanleitung Seite 7

Lastwinde

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  • DEUTSCH, seite 1
1.
Die IKAR Lastwinde IKLW 300 ist zum Heben und Senken von Lasten nach RL 2006/42/EG, geprüft und zugelassen.
Hinweis: Die Gebrauchs- und Wartungsanleitungen der zu verwendenden Tragkonstruktionen sind mit zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr.
3.
Werden bei einem defekt, z.B. Bruch des Tragmittels, Menschen gefährdet, ist gemäß RL 2006/42/EG eine
Fangeinrichtung, z.B. ein Lastsicherungsgerät zusätzlich mit zu verwenden.
4.
Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Benutzer zu erstellen, in der alle möglichen Gefährdungen
die bei dem Einsatz der Lastwinde auftreten können, berücksichtigung finden. Die in der Gefährdungsbeurteilung
festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind von dem Benutzer um zu setzen.
5.
Die Seilwinde ist nicht zugelassen für: Hochziehbare Personenaufnahmemittel, Bühnen und Studios, Bauaufzüge,
motorischen Betrieb, Dauerbetrieb.
6.
Die Silwinde ist nicht zugelassen in: explosionsgefährderter Umgebung, korrosiver Umgebung.
7.
Die Einrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig
sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (Alkohol,- Drogen-, Medikamenten- oder
Kreislaufprobleme).
8.
Die Seilwinde darf nicht zur Sicherung von Lasten eingesetzt werden.
9.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung(en) zu kontrollieren. Eine Funktionsprobe der
Lastwinde ist durchzuführen.
10. Die Bremsfunktion der Seilwinde ist vor jeder Benutzung zu kontrollieren, ein Klickgeräusch beim Drehen in Richtung"
Heben" muss vorhanden sein.
Hinweis: Mindestzugkraft für eine einwandfreie Funktion der Bremse: 30 daN. Ist diese Mindestlast nicht gegeben, tritt
die Bremsfunktion nicht in Kraft.
11. Das Drahtseil nie ohne Schutzhandschuhe anfassen. Beschädigte Drahtseile dürfen nicht weiter verwendet werden.
12. Bestehen Zweifel über den arbeitssicheren Zustand der Winde, ist sie aus dem Verkehr zu ziehen und einem,
vom Hersteller autorisierten Sachkundigen oder dem Hersteller vorzulegen. Die Winde darf erst nach schriftlicher
Zustimmung des Sachkundigen der Benutzung wieder zugeführt werden.
13. Das Seil darf unter Last nur so weit aufgewickelt werden, dass ein Bordscheibenüberstand von min. 9 mm
gewährleistet ist.
14. Unter Last müssen mindestens 2 Seilwindungen auf der Trommel verbeiben.
15. Den Bremsmechanismus nicht ölen.
16. Zum Aufwickeln im unbelasteten Zustand muss das Drahtseil leicht unter Spannung gehalten werden.
17. Die Nennlast der Winde beträgt in der obersten Seillage 300 daN und in der untersten Seillage 300 daN und darf nicht
überschritten werden.
18. Es darf nur das IKAR Sicherheitsdrahtseil ø6 mm mit einer maximalen Länge von 20 m eingesetzt werden.
19. Personen dürfen nicht befördert werden.
20. Der Aufenthalt von Personen unter schwebender Last ist nicht zulässig.
21. Ein Umschlingen der Last mit dem Hubseil darf nicht erfolgen.
22. Kann der Bediener die Bewegung der Last nicht verfolgen, ist eine Verständigung mit dem Einweiser zu gewährleisten.
23. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 55 ist zusätzlich zu beachten.
24. Die Seilwinde ist entsprechend den Einsatzbedingungen, den Wartungsintervallen und den betrieblichen Verhältnissen,
jedoch mind. einmal jährlich durch einen vom Hersteller ausgebildeten Sachkundigen zu prüfen. Dies muss in
dem mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit der Lastwinde hängt von der
regelmäßigen Prüfung ab.
DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
Vor Inbetriebnahme ist die Gebrauchsanleitung unbedingt
vollständig zu lesen und inhaltlich zu verstehen.
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