•
Betrieb auf Rolltreppen und Stiegen.
•
Betrieb durch unbeaufsichtigte minderjährige Kinder.
•
Transport von mehr als 1 Person.
•
Transport schwerer Gegenstände (ausgenommen ist mitgeführtes, persönliches Gepäck).
Die maximale Traglast des Rollstuhls darf nicht überschritten werden.
•
Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr wider die Vorgaben der StVO.
•
Überwindung von Hindernissen, die die Angaben im Abschnitt „3.1.6 Fahreigenschaften"
überschreiten.
•
Der Gebrauch auf der Straße ist aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nur 6
km/h nicht ratsam. Wir empfehlen im öffentlichen Verkehr einen Gebrauch nur unter Einhaltung
von Schrittgeschwindigkeit. Bitte beachte auch die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in
welchem Du den Rollstuhl nutzt.
2.3.
Gefahren beim Fahrbetrieb
In den folgenden Abschnitten werden die besonderen Gefahrenarten, die in Zusammenhang mit
dem Fahrbetrieb auftreten können, benannt und beschrieben. Um diese Gefahren zu vermeiden,
beachte bitte die Hinweise in den folgenden Abschnitten.
2.3.1. Gefahr durch bewegliche Teile
Während der Nutzung des Gerätes kann es durch bewegliche Teile zu schweren Verletzungen
kommen. Beachte bitte die folgenden Hinweise:
•
Greife während des Betriebes keinesfalls in sich bewegende Bauteile.
•
Prüfe regelmäßig Funktion und Zustand aller beweglichen Teile.
2.3.2. Gefahr im öffentlichen Straßenverkehr
Nutzer von Rollstühlen unterliegen im Straßenverkehr denselben Rechten und Pflichten wie Fußgänger.
Die Nutzung öffentlicher Straßen ist daher nicht gestattet. Beachte bitte die folgenden Hinweise:
•
Der Rollstuhl sollte ausschließlich auf Gehwegen betrieben werden. Auf reinen Fahrradwegen
darfst Du nicht fahren.
•
Beachte bitte im öffentlichen Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung (StVO).
•
Achte auf eine ausreichende Profiltiefe der Bereifung (siehe Abschnitt „8.3. Vierteljährliche War-
tung").
2.3.3. Gefahren in öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Rollstuhl ermöglicht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Um Gefahren vorzubeugen,
beachte bitte die folgenden Hinweise:
•
Bitte andere Verkehrsteilnehmer immer um Hilfe, wenn Du öffentliche
Verkehrsmittel nutzt.
•
Der Rollstuhl darf in öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich zum Befahren
und Verlassen betrieben werden.
•
Klappe den Rollstuhl zusammen und verstaue ihn sicher, wenn Du das
Gerät in einem öffentlichen Verkehrsmittel verlässt.
•
Stelle sicher, dass die Bremsen während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eingerastet sind.
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