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Beko BBIM13400XMPSEW Bedienungsanleitung Seite 60

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Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsflä-
che Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Ge-
rät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzu-
nehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnut-
zers Altgeräte, die in keiner äußeren Ab-
messung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, wenn das neue Elektro- oder Elektro-
nikgerät dorthin geliefert wird; in diesem
Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Vertrei-
ber Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel bein-
halten, die den oben genannten Verkaufs-
flächen entsprechen. Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und Elektronikgerä-
ten ist dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Ober-
fläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens
eine der äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro-
und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum jeweiligen End-
nutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnut-
zer zurückgeben möchte, ohne ein neues
Gerät zu erwerben.
Einhaltung von RoHS-Vorgaben:
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt
die Vorgaben der EU-RoHS Direktive
(2011/65/EU). Es enthält keine in der Di-
rektive angegebenen gefährlichen und un-
zulässigen Materialien.
2.2 Paketinformationen
Verpackungsmaterialien des Produkts
werden gemäß unseren nationalen Um-
weltvorschriften aus recycelbaren Materia-
lien hergestellt. Entsorgen Sie den Verpa-
ckungsabfall nicht mit dem Hausmüll oder
anderen Abfällen, sondern bringen Sie ihn
zu den von den örtlichen Behörden vorge-
sehenen Sammelstellen für Verpackungs-
material.
2.3 Tipps zum Energiesparen
Gemäß EU 66/2014 sind die Informationen
zur Energieeffizienz auf der mit dem Pro-
dukt gelieferten Quittung zu finden.
Die folgenden Vorschläge sollen Ihnen hel-
fen, Ihr Gerät besonders wirtschaftlich und
energiesparend zu benutzen.
• Tauen Sie gefrorene Speisen vor dem
Backen auf.
• Benutzen Sie im Ofen möglichst dunkles
oder emailliertes Kochgeschirr, das Hitze
besonders gut leitet.
• Wenn im Rezept oder der Bedienungsan-
leitung angegeben, immer vorheizen.
Verzichten Sie auf häufiges Öffnen der
Ofentür.
• Schalten Sie das Produkt bei längeren
Backzeiten 5 bis 10 Minuten vor Ende
des Backvorgangs aus. Durch die Nut-
zung der Restwärme können Sie bis zu
20 % Strom einsparen.
• Versuchen Sie, möglichst mehrere Ge-
richte auf einmal im Ofen zuzubereiten.
Sie können zwei Töpfe gleichzeitig auf
den Rost stellen. Obendrein: Wenn Sie
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