Herunterladen Diese Seite drucken

Coboc TEN Torino Original Bedienungsanleitung Seite 6

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für TEN Torino:

Werbung

Gesetzliche Bestimmungen
10
Informiere dich über die in deinem Land aktuell gültigen Richtlinien, ehe
du dein TEN Torino im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Nachfolgend
werden lediglich die für Deutschland aktuell wichtigsten Regelungen
aufgeführt. Für eine vollständige Auflistung der Richtlinien wird auf die
entsprechenden Gesetzestexte verwiesen. Das Pedelec ist eine junge
Fahrzeugkategorie. Auch die Pedelecs betreffende Gesetze sind noch
stark im Wandel. Erkundige dich daher regelmäßig nach einer evtl. verän-
derten Gesetzeslage.
In der EU fallen Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und
einer Motor Dauerleistung bis 250 Watt unter die selben EU-Regelungen
wie normale Fahrräder. Fahrräder mit Trethilfe bis hin zu einer höheren
Höchstgeschwindigkeit und/oder einer höheren Motorleistung sind im
Sinne der EU Richtlinie 2002/24/EG Kleinkrafträder niedriger Leistung.
Diese bedürfen einer Typengenehmigung und es herrscht Helm-, und
Versicherungspflicht.
Coboc Bikes werden serienmäßig mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
25 km/h und mit einer Motor-Dauerleistung von 250 Watt ausgeliefert.
Somit sind sie nach der Richtlinie 2002/24/EG von der Typengenehmigung
ausgenommen.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gilt in Deutschland die
StVO (Straßenverkehrsordnung) und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung). Für Fahrräder erfordert die StVZO unter anderem:
Eine deutlich hörbare Klingel.
Eine fest angebrachte Lichtanlage mit weißem Front-, und rotem Rück-
scheinwerfer. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder
aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energie-
quelle ausgerüstet sein.
Es müssen folgende Rückstrahler am Fahrrad angebracht sein:
Vorne ein weißer Rückstrahler.
Hinten ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z".
Der Rückstrahler darf in den Rückscheinwerfer integriert sein.
Seitlich wirkende Rückstrahler müssen an der vorderen und hinteren
Hälfte des Bikes angebracht sein, davon mindestens einer an den
Radspeichen. Alternativ können Reifen mit reflektierenden Ringen an
beiden Seiten eingesetzt werden. Sämtliche seitlich ausgerichteten
Rückstrahler müssen die selbe Farbe (gelb oder weiß) besitzen.
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden
gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Klingel und Reflektoren entsprechend StVZO müssen vor der Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr an deinem Coboc Bike angebracht wer-
den. Gegebenenfalls muss eine Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden.
Bitte achte darauf, dass die Beleuchtungsanlage deines TEN Torino nicht
verdeckt ist. Sollte die Beleuchtungsanlage defekt sein, dann darf dein
Coboc Bike nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Bitte wende dich zur Reparatur an deinen Coboc Fachhändler.
Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit aller Coboc Bikes trägt der
Kunde.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Zulässige Gesamtgewichte deines TEN Torino
Überlade dein Coboc Bike nicht. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht
überschritten werden. Es setzt sich zusammen aus dem Gewicht des
Coboc Bikes plus Fahrer-, und Gepäckgewicht.
max. Fahrergewicht
max. Gesamtgewicht (Bike + Fahrer + Gepäck)
120 kg
140 kg
TEN Torino
Max. Zuladung des Gepäckträgers
An deinem TEN Torino kann ein abnehmbarer Coboc Gepäckträger und
Schutzbleche nachgerüstet werden. Ist dieser Coboc Gepäckträger an
deinem Bike montiert, dürfen auf jeder Seite des Gepäckträgers maximal
10 kg Gepäck zu geladen werden. Es ist zu beachten, dass das zulässige
Gesamtgewicht auch mit Gepäck nicht überschritten werden darf.
WARNUNG: Nimm niemanden mit. Dein Coboc Bike ist allein für
die Beförderung von Einzelpersonen ausgelegt. Beachte bei der
Mitnahme von Gepäck die nationale Gesetzgebung. Gemäß
StVO erfordert die Beförderung von Gepäck eine geeignete Vorrichtung
am Fahrrad.
Vermeide Extrembelastungen. Dein Coboc Bike ist nicht für Extrembelas-
tungen wie das Fahren über Treppen, Schanzen, etc. gemacht.
Wenn dein Coboc Bike so ausgestattet ist, wie es die nationale Gesetzge-
bung erfordert, darf es im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestigten
Wegen eingesetzt werden. Beachte dazu besonders die Hinweise im
Kapitel Gesetzliche Bestimmungen.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt auch die Einhaltung der in
dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Betriebs-, Wartungs-, und
Instandhaltungsbedingungen.
WARNUNG: Dein Coboc Bike ist kein Spielzeug. Lasse Kinder
nicht unbeaufsichtigt und ohne ausführliche Anweisung mit
deinem Coboc Bike umgehen. Mache Kinder mit den Gefahren
im Umgang mit elektrischen Geräten vertraut. Bitte befolge die in deinem
Land geltenden Regelungen für das Mindestalter.
WARNUNG: Dein Coboc Bike ist weder dafür ausgelegt (Kinder-)
Fahrradanhänger zu ziehen, noch für das Anbringen eines
Kindersitzes.
Der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Ohren des
Fahrers ist kleiner als 70 dB(A)
Coboc selbst, wie auch Händler übernehmen keine Haftung für eine
Verwendung, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
Das gilt insbesondere für die Nichteinhaltung der Hinweise in dieser
Bedienungsanleitung.
11

Werbung

loading

Verwandte Produkte für Coboc TEN Torino