oder das Busch-Jaeger Service-Center auf Kosten
und Gefahr des Endverbrauchers zu senden.
Verjährung: Erkennt Busch-Jaeger einen innerhalb
der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend ge-
machten Anspruch aus dieser Erklärung nicht an, so
verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung
in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung,
jedoch nicht vor Ende der Anspruchsfrist.