Gewährleistung
Busch-Jaeger Geräte sind mit modernsten Techno-
logien gefertigt und qualitätsgeprüft. Sollte sich
dennoch ein Mangel zeigen, übernimmt Busch-
Jaeger Elektro GmbH (im folgenden: Busch-Jaeger)
– unbeschadet der Ansprüche des Endverbrauchers
aus dem Kaufvertrag gegenüber seinem Händler –
im nachstehenden Umfang die Mängelbeseitigung
für das Busch-Jaeger Gerät (im folgenden: Gerät)
Umfang der Erklärung: Diese Erklärung gilt nur,
wenn das Gerät infolge eines – bei Übergabe an
den Endverbraucher bereits vorhandenen Konstruk-
tions-, Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar
ist oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
wird (Mangel). Sie gilt insbesondere nicht, wenn die
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Gerätes auf