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Yamaha AV-M77 Bedienungsanleitung Seite 2

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Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer !
Dieses Gerat ist von der Deutschen Bundespost als Ton- bzw. Fernseh-
Rundfunkempfanger zugelassen. Es entspricht den zur Zeit geltenden Tech-
nischen Vorschriften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis da- '
fur mit dem DBP-Zulassungszeichen ...... gekennzeichnet. Bitte Uberzeugen
Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der umseitig abgedruckten
"Allgemeinen
Genehmigung fur Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger'
in der Bundes-
republik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie aber bitte, daB auf-
grund dieser Allgemeinen Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks
empfangen werden dlrfen*) Wer unbefugt andere Sendungen (z.B. des
Polizeifunks, des Seefunks, der offentlichen beweglichen Landfunkdienste)
empfangt, verst6&t gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher
nach § 15 Absatz 2 a des Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem DBP-Zulassungszeichen bietet Ihnen die Ge-
wahr, daB dieses Gerat keine anderen
Fernmeldeanlagen
einschlieBlich
Funkanlagen
stdrt.
Die Zusatzbuchstaben
S oder
SK
bei dem
DBP-
Zulassungszeichen
besagen auBerdem, da& das Gerat gegen stérende
Beeinflussungen durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateurfunks, des CB-
Funks) weitgehend unempfindlich ist. Sollten ausnahmsweise trotzdem St6-
rungen
auftreten,
so wenden
Sie sich bitte an die Ortlich zustandige
FunkstérungsmeBstelle.
*) Zum Empfang anderer Sendungen dart dieses Gerat nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Allgemein
genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstellen und der Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen.

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