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Zodiac DuoClear Kurzanleitung Seite 16

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Wir haben bei der Herstellung unserer Produkte größtmögliche Sorgfalt walten lassen und
unsere technische Erfahrung eingebracht. Unsere Produkte werden Qualitätsprüfungen
unterzogen.
Wir nehmen regelmäßig Verbesserungen und Veränderungen an unseren Modellen vor,
in denen der technische Fortschritt seinen Niederschlag findet. Selbstverständlich können
diese Verbesserungen nicht nachträglich an früheren Modellen im Rahmen unserer
Garantiehaftung vorgenommen werden. Falls Sie ungeachtet aller Sorgfalt unsererseits und
des in die Herstellung unserer Produkte eingeflossenen Know-how Anlass zur
Inanspruchnahme unserer Garantiehaftung haben sollten, so werden in diesem Rahmen
die defekten Teile kostenlos ausgewechselt. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten.
Der Steuerschaltkasten und die Zelle zur Wasserbehandlung Ihres Systems
DuoClear
TM
sind Gegenstand einer absoluten Garantie: diese Teile werden bei auftretenden Schäden
innerhalb von 24 Monaten nach dem Verkaufsdatum unabhängig von der Ursache für die
Beschädigung instand gesetzt bzw. ausgewechselt.
Die Patrone
DuoClear
ist Verbrauchsmaterial (Lebensdauer 6 Monate), daher ist sie
TM
lediglich Gegenstand einer Garantie gegen jeden, eventuell bei der Installation zutage
tretenden Fabrikationsfehler.
Dieses Gerät wurde insbesondere für den europäischen und den nordafrikanischen Markt
sowie für den Markt im Nahen und Mittleren Osten konzipiert; der verkauf außerhalb
dieser Zonen ist untersagt. Außerhalb dieser oben genannten Zonen steht das Gerät
außerdem nicht unter Garantie.
Innerhalb der oben definierten Garantiefrist wird jedes als defekt erkannte Teil vom
ersteller instand gesetzt oder gegen ein neues bzw. ein funktionstüchtiges gebrauchtes Teil
ausgewechselt.
In jedem Fall gehen die Kosten für den Transport und für die Arbeitszeit zu Lasten des
Nutzers. Wird das Gerät zur Reparatur in die Werkstatt eingeschickt, so trägt der
Nutzer die Transportkosten, die Arbeitszeitkosten trägt der Hersteller. Der Betriebausfall des
Gerätes und entgangene Nutzungsmöglichkeiten im Fall einer Reparatur bewirken keinen
Anspruch auf Entschädigung. Die gesetzliche Haftung des Verkäufers entsprechend Artikel
4 des Erlasses Nr. 78-464 vom 24. März 1978 gilt in jedem Fall weiterhin. Anwendung
findet auch die gesetzliche Garantie laut Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches.
Das Risiko beim Transport der Geräte trägt stets der Nutzer. Ihm obliegt es, vor Annahme
eines gelieferten Gerätes zu überprüfen, ob dieses in einwandfreiem Zustand ist, und
gegebenenfalls Vorbehalte auf dem Transportschein des Spediteurs zu vermerken.
Wir übernehmen keinerlei diesbezügliche Haftung.
Die vorliegende Garantie untersteht der französischen Gesetzlichkeit sowie allen
europäischen Richtlinien bzw. internationalen Abkommen, die zum Zeitpunkt einer
Reklamation in Kraft sind und in Frankreich gelten. Im Streitfall bezüglich der Auslegung
oder der Ausführung sind allein die französischen Gerichte zuständig.

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