6.1 Spülen und Befüllen
Hinweis für den Installateur:
Heizungsanlagen müssen vor der Inbetriebnahme entsprechend den örtlichen Vorschriften, wie z.B.
DIN EN 14336, VOB ATV C DIN 18380 bzw. nach VDI 2035, gespült werden. Nach der Erstbefüllung
der Anlage muss die Umwälzpumpe ca. 1 Stunde laufen, bevor sie längere Zeit abgeschaltet werden
kann.
Vor dem Befüllen ist die Anlage sorgfältig zu spülen.
Alle Verbindungen sind zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuziehen.
Verschraubungen sind beim Nachziehen sicher zu kontern.
Nach dem Befüllen der Anlage ist die Station zu entlüften und die Heizungsanlage ggf. nachzufüllen.
6.2 Erstinbetriebnahme
Die Dichtheit der Verbindungen der Station ist zu kontrollieren und die Verbindungen sind ggf.
nachzuziehen. Beim Nachziehen der Verbindungen immer mit geeignetem Werkzeug gegenhalten!
Die Inbetriebnahme erfolgt nach Spülen und Befüllen der Station sowie Druckprobe.
Alle heizungs- und sanitärseitigen Installationen müssen abgeschlossen sein.
Während der Inbetriebnahme ist die Station gelegentlich zu entlüften.
Achtung: Hierbei den Anlagendruck der Heizung beachten und ggf. nachfüllen.
Die Erstinbetriebnahme ist von einer geschulten Fachkraft durchzuführen und die Einstellwerte sind
in einem Protokoll (für spätere Wartungsarbeiten) festzuhalten.
Die jeweiligen gültigen Bedienungsanleitungen (zur Regelung, Pumpe, Stellmotor, usw.) sind mit zu
beachten!
Bitte beachten Sie bei der Inbetriebnahme auch die genannten Hinweise, Richtgrößen bzw.
Einstellwerte der eingesetzten Regelarmaturen.
Die Spannungszuführung von Reglern muss bei gefüllter Anlage besonders bei den Pumpen und
Stellmotoren permanent vorliegen.
Für die erfolgreiche Durchführung der Inbetriebnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:
-
Alle Komponenten des Systems sind installiert und montiert.
-
Die Dichtheit des Gesamtsystems ist gegeben.
-
Alle erforderlichen elektrischen Verbindungen sind hergestellt.
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