2.
Für den Installateur
2.2.7
Heizungswasser
a) Die chemische Zusammensetzung des Heizungswassers muss der ÖNORM H 5195 bzw. VDI 2035 entsprechen.
Laut ÖNORM M 5195 (Ausgabe 2010) ist eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers von einem
Heizungsfachmann alle 2 Jahre erforderlich, um Korrosionsschäden und Ablagerungen in der Heizungsanlage
zu vermeiden.
b) Vor dem Anschluss des Kessels sind die Rohrleitungen und Heizkörper gründlich zu spülen.
c) Um den Heizkessel vor Schmutz aus der Heizungsanlage zu schützen, ist bei Alt- bzw. bestehenden Anlagen
der Einbau eines Schmutzfängers (Maschenweite 0,5 mm) mit Wartungshähnen im Heizungsrücklauf erfor-
derlich.
d) Können in der Heizungsanlage Sauerstoffdiffusion bzw. Schlammbildung nicht ausgeschlossen werden, muss
eine Systemtrennung mittels Wärmetauscher durchgeführt werden.
e) Beim Einsatz von Frostschutzmittel ist ein Mindestanteil von 20 % Frostschutzmittel sicherzustellen, da sonst
der Korrosionsschutz für den Heizkessel nicht gewährleistet ist.
2.2.8
Wasserseitiger Widerstand (Druckverlust)
Diagramm 3 Wasserseitiger Widerstand - FireWIN
Druckverlust (mbar)
FireWIN 90, FireWIN 120
9