2.
Für den Installateur
2.6.3
Mindestabstände bei Abgasrohranschluss seitlich links oder rechts
Maß
Abstand
a
800 mm
b
600 mm
c
50 mm
>500 mm
>305 mm
1
d
>210 mm
>250 mm
>140 mm
400 mm
200 mm
f
>50–70 mm
Hinweis!
Bei unisoliertem Abgasrohr ist die Zuluftleitung unbrennbar (z.B. Alu-Flexrohr) auszuführen.
Bei unbrennbaren Wänden ist aus Brandschutzgründen kein Mindestabstand zum Abgasrohr und
keine Isolierung des Abgasrohres erforderlich.
Fig. 8
FireWIN – Ansicht von oben
1 Bei nachträglichem Einbau der vollautomatischen Zuführeinheit FIRE 040 muss der Pellets-Wohnraum-Zentralheizungskessel vom Heizungsfachmann
wieder abgeschlossen werden. Nachträglicher Einbau ist mit großem Aufwand verbunden und nur durch unseren Kundendienst und gegen Verrechnung des
tatsächlichen Aufwands möglich.
2 technische Daten Abgasrohrisolierung: Mineralwolle-Dämmung; Schmelzpunkt: >1000 °C; Wärmeleitfähigkeit: < = 0,04 W/mK
3 Der Mindestabstand ergibt sich aus den konstruktiven Vorgaben (Ø des Doppelrohres) des eingesetzten Abgassystemes bzw. den, in dessen Zulassung gefor-
derten, Mindestabständen.
Beschreibung
Mindestabstand im Strahlungsbereich (Frontscheibe) zu brennbaren Materialien
seitlicher Mindestabstand zu unbeweglichen Objekten (z.B. Wand)
seitlicher Mindestabstand zu beweglichen Objekten (z.B. Möbel)
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei unisoliertem Abgasrohr
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei isoliertem Abgasrohr (20 mm)
3
Mindestabstand zu brennbaren Wänden, Abgasanschluss nach links oder rechts
3
und geprüftem, doppelwandig isoliertem Abgasrohr
Mindestabstand zu unbrennbaren Wänden, Abgasanschluss nach links oder rechts
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei unisoliertem Abgasrohr
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei isoliertem Abgasrohr (20 mm)
Mindestabstand zu brennbaren Wänden mit geprüftem, doppelwandig isoliertem Ab-
3
gasrohr, gemäß Zulassung Verbindungsstück
3
17
3)
2
2