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EuroLite TCH-50 C-hook Bedienungsanleitung Seite 4

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Der TCH-50 Haken ist dafür vorgesehen, an Traversen mit einem Rohrdurchmesser von 50 mm installiert zu
werden.
An das untere Aufnahmestück des Hakens dürfen nur Rohre mit einem Rohrdurchmesser von 50 mm und
geeignete Alu-Bars installiert werden!
Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Der Haken darf nur in der gekennzeichneten Betriebslage installiert werden (Pfeil nach oben).
Die maximale Nutzungsdauer darf niemals überschritten werden.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Haken aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird der Haken anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden
am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren,
wie z. B. Abstürzen etc. verbunden.
INSTALLATION
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen für den Haken muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz
oder Sicherungsseil, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im
Fehlerfall der Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Flugeinrichtungen sind durch Sachkundige vor jedem Einsatz zu prüfen. Die Prüfung umfasst Sichtprüfung
und Belastungsproben in Bewegung.
Vorgehensweise:
Die Installation sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen angebracht werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials. Versuchen Sie niemals, die
Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern
beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen
und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
LEBENSGEFAHR!
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00019824.DOC, Version 1.4

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